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Lohnsteuerberatung in Ulm: Expertenwissen für Ihre steuerliche Optimierung

Diese Nachricht hört sich erst mal gut an: Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Sind Sie zum Beispiel ledig und Arbeitnehmer, behält der Staat automatisch monatlich von Ihrem Lohn einen Steueranteil ein. Das bedeutet, Ihre Einkünfte sind schon versteuert und Sie können sich die Anträge an das Finanzamt sparen. Dennoch besteht auch für viele Arbeitnehmer die Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben. Hier handelt es sich um die sogenannte Veranlagungspflicht. Diese Pflicht besteht bei folgenden Konstellationen:
Haben Sie über Ihren regulären Arbeitslohn hinaus noch zusätzliche Einkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr, wie zum Beispiel Renten oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, dann müssen Sie eine Steuererklärung abgegeben. Ebenso sind Sie veranlagungspflichtig, wenn Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner Arbeitslohn beziehen und einer von Ihnen nach den Steuerklassen V oder VI besteuert wird oder wenn Sie beide die Steuerklasse IV mit Faktor ausgewählt haben. Hat Ihnen das Finanzamt einen Freibetrag zum Beispiel für Fahrtkosten oder die Betreuung von Kindern eingetragen und beträgt Ihr Arbeitslohn als Single mehr als 9.744 Euro beziehungsweise als Ehepaar über 19.488 Euro, sind Sie ebenfalls veranlagungspflichtig. Das Gleiche gilt, wenn Sie Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten.

Jedes Jahr trifft alle das gleiche Schicksal: Die Einkommensteuererklärung wird fällig. Nicht jeden ist dies mit einer angenehmen Vorstellung verbunden, da das Thema Steuern für Laien wirklich kompliziert ist und umfassende steuerrechtliche Kenntnisse erforderlich werden. Immerhin geht es um bares Geld und vielen fehlt dazu noch die Zeit. Leben Sie in Ulm, sollten Sie eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen, um Ihre Einkommensteuererklärung anfertigen zu lassen. Ihre Lohnsteuerberatung in Ulm übernimmt diese Aufgabe gerne für Sie. Auch bei der Prüfung der Steuerbescheide und der möglicherweise erforderlich werdenden Einlegung von Rechtsmitteln stehen wir Ihnen in Ulm mit Rat und Tat zur Seite. Für Privatpersonen bieten wir als Beratungsstelle entsprechende Dienstleistungen hin. Unsere Leistungen für Sie in Ulm beziehen sich auf die Beratung bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärungen, auf die Einreichung beim zuständigen Finanzamt in Ulm, die Beratung über einen Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten sowie die Ausnutzung aller legalen Möglichkeiten der Steuereinsparung. Hinzu kommt die Berücksichtigung der ständig wechselnden Rechtsänderungen. Dabei steht immer die bestmögliche Lösung für Sie in unserem Fokus und wir verfolgen das Ziel, die Steuerbelastung für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir erstellen für Sie in Ulm alle nach deutschem Recht zu deklarierenden Einkünfte sowohl aus dem In- als auch dem Ausland und berücksichtigen dabei ein mögliches Doppelbesteuerungsabkommen. Als Lohnsteuerberatung Süddeutschland berücksichtigen wir alle möglichen Steuersparmöglichkeiten, um Ihre Steuerlast so optimal zu gestalten wie möglich.

Lohnsteuerberatung, Ulm

Sicherlich fragen Sie sich jetzt, „wer sind die denn“ oder „was ist das überhaupt“? Der Begriff „Lohnsteuerhilfeverein“ ist gesetzlich geschützt und darf nur von Organisationen verwendet werden, die nach einem sorgfältigen Prüfverfahren von der Oberfinanzdirektion als solcher anerkannt wurden. Wir als Lohnsteuerhilfeverein verstehen uns daher als Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Dabei unterstützen wir unsere eingetragenen Vereinsmitglieder im Rahmen unserer gesetzlichen Beratungsbefugnis.
Als Lohnsteuerhilfeverein arbeiten wir nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung, sondern nur nach Kostendeckung. Jedes unserer Mitglieder in Ulm zahlt einen pauschalen, nach seinem individuellen Einkommen gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Durch diesen Beitrag sind schon alle Leistungen von uns abgegolten. Als Lohnsteuerberatung verfügen wir in Ulm über eine örtliche Beratungsstelle, die von einem verantwortlichen Beratungsstellenleiter besetzt ist. Dieser wiederum muss von der Oberfinanzdirektion persönlich bestellt werden. Hinsichtlich der Bestellung des Beratungsstellenleiters sind hohe persönliche und fachliche Anforderungen maßgebend.

Als Ihre Lohnsteuerberatung Süddeutschland sind wir mit Leib und Seele für Sie dabei. In Ulm finden Sie uns im Telefon- oder Branchenbuch und erreichen telefonisch einen kompetenten Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Als Ihre Lohnsteuerhilfe verstehen wir uns in Ulm als kompetenter Ansprechpartner an Ihrer Seite. Wir betrachten Sie als Mensch und begegnen Ihnen auf Augenhöhe. Für Sie in Ulm sind wir fachlich immer auf neustem Stand und besuchen regelmäßig Seminare und Schulungen zu allen Themen des Steuerrechts. Daher dürfen Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Ebenso profitieren Sie von einer hochqualifizierten Beratung, die zu unserem steuerlichen Gesamtpaket zählt, welches unseren Mitgliedern zur Verfügung steht. Sie zahlen bei uns lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, den wir nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt haben.
Ein weiteres Plus unserer Lohnsteuerberatung in Ulm sind unsere Erfahrungen, die wir über viele Jahre zusammengetragen und gesammelt haben. Auch wenn es fast abwegig klingt, Steuern sind unsere Leidenschaft. Wir werden zudem aufgrund unserer Nähe zu den Menschen geschätzt. Persönliche Gespräche mit Ihnen als Steuerzahler tragen dazu bei, ein Verständnis für Abgaben in Deutschland zu erzeugen und Ihnen alle steuerlichen Sparmöglichkeiten zu offenbaren. Wir sind stets bestrebt, Ihnen etwas Gutes zu tun und Ihnen als Menschen zu helfen. Genauso schön und angenehm ist für uns die geteilte Freude, wenn Sie – vielleicht sogar unerwartet oder urplötzlich – eine Steuerrückerstattung erhalten. Dieses gute Gefühl, das Vertrauen in uns und die Dankbarkeit von Ihnen, geben uns jeden neuen Tag eine große Freude bei unserer Tätigkeit. Deshalb sind uns unsere langjährigen Vereinsmitglieder aber natürlich auch neue hinzukommende Mitglieder ganz besonders wichtig. Jeder unserer Mitglieder wird von uns geschätzt und ist für uns von besonderer Wichtigkeit. Da sich ein Kontakt jährlich wenigstens einmal wiederholt, entsteht eine Beziehung wenn nicht gar eine Verbindung, die unsere tägliche Arbeit als Lohnsteuerberatung weiter bereichert.
So vielseitig und bunt wie Sie
Vielleicht hat Sie ein schweres Schicksal getroffen. Waren es Krankheit des Ehepartners? Oder befanden Sie sich in einer Lebensphase, die von einem Neustart oder Weiterentwicklung geprägt sind? Vielleicht standen bei Ihnen eine berufliche

Lohnsteuerberatung, Ulm

Jede Änderung in den Lebensumständen sorgt dafür, dass eine Einkommensteuererklärung mit Leben gefüllt wird. So bunt wie Ihr Leben sein kann, so vielseitig ist auch die Erklärung für das Finanzamt. Deshalb sind wir für Sie da und widmen uns als Ihre Lohnsteuerberatung in Ulm mit Freude, Leidenschaft und Kompetenz Ihrem Auftreten gegenüber dem Finanzamt. Wir begeben uns für Sie in den Dschungel der Gesetze und Rechtsverordnungen für Steuern und öffnen das Buch mit sieben Siegeln. So landet Ihre Einkommensteuer fachkundig bearbeitet fristgerecht beim Finanzamt. Als Lohnsteuerberatung ist unser oberstes Ziel, dass unsere Mitglieder keinen einzigen Cent mehr Steuern zahlen, als vom Gesetz verlangt wird. Im Rahmen unserer Beratungskompetenz helfen wir Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären und Empfängern von Unterhalt.
Haben Sie zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalerträgen, dürfen diese die Grenze von 18.000 Euro bei Alleinstehenden und die von 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht überschreiten. Im Rahmen unserer Lohnsteuerberatung geben wir Ihnen bei einer Mitgliedschaft bei uns eine Steuerhilfe nach Paragraf 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Dabei betreuen wir Sie das ganze Jahr über persönlich in unserer Beratungsstelle. Ergänzend geben wir Ihnen Tipps zur Findung der für Sie optimalen Steuerklasse, erstellen für Sie Steuerklärungen, prüfen die Steuerbescheide des Finanzamtes und legen – wenn nötig – Einspruch ein. Durch ein Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen alle relevanten Sachverhalte anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen beziehungsweise der Dokumente der Vorjahre. Selbstverständlich steht für uns Diskretion an erster Stelle. Denn für uns gilt die absolute Pflicht zur Verschwiegenheit in allen Steuersachen.
Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben: Sie dürfen es. Und es kann sich lohnen. Oft können diejenigen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, mit einer Rückerstattung rechnen.

Es lohnt sich immer für Sie – Wir helfen Ihnen dabei.

Kontaktieren Sie bitte:

Lohnsteuerberatung Süddeutschland e. V.
Pforzheimstr. 1
71263 Weil der Stadt

Telefon: 08225 968130
E-Mail: hauptverwaltung@lohnsteuerberatung.info
https://lohnsteuerberatung-sueddeutschland.de/

Der Autor

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Pforzheimstr. 1, 71263 Weil der Stadt

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Über den Autor

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Website: https://lohnsteuerberatung-sueddeutschland.de/

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