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Sicherheit im Unglücksfall: Die Bedeutung und Vorteile einer Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert und daraus resultierende Verletzungen können sich über Monate hinziehen und bis zur Arbeitsunfähigkeit führen. Eine private Unfallversicherung entschädigt Sie für durch Unfälle entstandene Schäden und Aufwände und erhält Ihnen dadurch Ihre Lebensqualität.

Dabei spielt die genaue Definition eines Unfalls durch die Versicherung eine entscheidende Rolle. Ist diese Definition nicht erfüllt, besteht kein Versicherungsschutz. Die meisten Versicherungen definieren einen Unfall wie folgt: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch einen plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillige eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

Es handelt sich also um ein innerhalb eines kurzen Zeitraums aufgetretenes Ereignis und nicht um Schädigung durch dauerhafte und langanhaltende Belastungen. Außerdem müssen äußere Kräfte wie Gegenstände oder Fahrzeuge involviert sein und der Unfall darf nicht selbst vorsätzlich herbeigeführt worden sein, um die „Unfreiwilligkeit“ zu erfüllen. Bei unvorsätzlichen, aber fahrlässigen Handlungen gilt der Versicherungsschutz jedoch.

Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung besteht weltweit während der Freizeit und der Arbeit und umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens. Dabei sind sowohl akute Notfälle als auch längerfristige Invaliditäten und sogar der Tod in Folge eines Unfalls Teil der Leistung einer Unfallversicherung.

Reguläre Arbeitnehmer sind meist durch eine verpflichtende Unfallversicherung, die der Arbeitgeber für Sie abschließen muss, versichert. Die Versicherung gilt für Arbeits- und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten. Für Sie ist eine private Unfallversicherung, die die Freizeit und den Urlaub abdeckt, eine sinnvolle Ergänzung. Denn 70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit, zum Beispiel beim Sport, Hobby, im Garten oder im Haushalt.

Besonders Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner sowie Menschen ohne Beruf sollten eine private Unfallversicherung abschließen. Sie sind nicht durch einen Arbeitgeber abgesichert und bekommen so im Falle eines Unfalls keine Entschädigung.

In der privaten Unfallversicherung wird zwischen zwei Gefahrengruppen unterschieden. Die Gefahrengruppe A beinhaltet Personen mit geringem Unfallrisiko wie Büroarbeiter mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit. In Gefahrengruppe B sind Personen, die körperlich oder handwerklich arbeiten. Da diese Berufsbilder ein höheres Unfallrisiko haben, ist der Versicherungsbeitrag in Gefahrengruppe B meist höher als in Gefahrengruppe A.

Für Menschen im Ruhestand ist eine private Unfallversicherung attraktiv. Sie sind nicht mehr durch den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Durch eine private Unfallversicherung kann im Falle eines Unfalls eine einmalige Kapitalzahlung geleistet werden, sowie eine Unfall- oder Unfallpflegerente. Zusätzlich gibt es Leistungen wie vorübergehende Haushaltshilfen und Reha-Manager, die nach dem Unfall unter die Arme greifen.

Auch Kinder sind auf dem Weg zur oder von der Schule oder dem Kindergarten gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nicht in der Freizeit. Durch eine Kinderunfallversicherung sind Sie im Fall einer Invalidität in Folge eines Unfalls abgesichert.

Arbeitsunfall

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt den Verdienstausfall ab, wenn die versicherte Person ihren Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausüben kann. Die Krankentagegeldversicherung deckt vorübergehende Unfähigkeit zu arbeiten ab und bietet dabei auch bei Krankheit Versicherungsschutz. Im Fall des Todes sind Ihre Nachkommen durch eine Risikolebensversicherung versorgt. Diese drei Versicherungen können anstelle von oder in Kombination mit der privaten Unfallversicherung abgeschlossen werden. Welche Versicherungen und Leistungen für Sie in Ihrer Lebenssituation die richtigen sind, erfahren Sie in einer individuellen Beratung – zum Beispiel bei der Mecklenburgischen Versicherungs-Gesellschaft a.G. in Lingen.

Die Unfallsversicherung bietet Leistungen für den versicherten und eventuelle Mitversicherte im Falle eines Unfalls. Die Leistungen der Unfallversicherung sind, anders als die der Haftpflichtversicherung, unabhängig von der Schuldfrage.

Die Hauptleistung der Unfallversicherung besteht in der Zahlung eines einmaligen Geldbetrags bei einer Schädigung durch einen Unfall. Voraussetzung für diese sogenannte Invaliditätsleistung ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit in Folge eines Unfalls. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, die voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird.

Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung und nach der vereinbarten Versicherungssumme. Es wird ein Prozentsatz der Versicherungssumme ausgezahlt, der sich nach dem Körperteil und nach der Beschädigung dieses Körperteils richtet. Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Chirurgen oder Musiker können einzelne Körperteile auch höher als in der Standard-Unfallversicherung absichern lassen.

Außerdem beinhaltet die private Unfallversicherung eine lebenslange monatliche Unfall-Rente, wenn der Invaliditätsgrad 50 % oder höher ist.

Sollten Sie aufgrund eines Unfalls operiert werden müssen, zahlt die Unfallversicherung Krankenhaustagegeld. Die Mecklenburgische verdoppelt die Leistung ab dem 4. Tag im Krankenhaus.

Im Falle des Todes wird eine einmalige Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Neben Hilfs- und Pflegeleistungen beinhaltet die Unfallversicherung der Mecklenburgischen auch eine einmalige Sofortzahlung von 250 € bei Knochenbrüchen oder Bänderrissen.

Neben den genannten Leistungen gibt es zusätzliche Services, die individuell vereinbart werden können. Dazu zählen kosmetische Operationen, Infektionen durch Zeckenbisse oder ein Reha-Manager. Auch bestimmte Schwerverletzungen können extra versichert werden. Ihr Büro der Mecklenburgischen in Lingen berät Sie gerne zu Zusatzleistungen.

Fahrrad Wegeunfall

Hilfreich ist es, wenn in Ihrer Unfallversicherung auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten abgedeckt sind. Auch unfallbedingte kosmetische Operationen stellen eine sinnvolle zusätzliche Leistung dar. Zu beachten ist, dass ein Todesfall nur durch die Unfallversicherung abgedeckt ist, wenn es sich um einen Unfalltod handelt.

Zusatzleistungen wie Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Übergangsleistungen und Genesungsgeld können individuell ergänzend dazugebucht und in die Unfallversicherung aufgenommen werden.

Auch eine Unfall-Rente kann vereinbart werden, wobei die Voraussetzung für die Zahlung dieser Rente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent liegt. Diese Zusatzleistung erhöht zudem den zu zahlenden Versicherungsbeitrag. Hier ist also abzuwägen, welche Leistungen wirklich notwendig und in der jeweiligen Lebenssituation sinnvoll sind und wie hoch der zu verschmerzende monatliche Versicherungsbeitrag ist.

Ihre maßgeschneiderte private Unfallversicherung sowie ausführliche Beratung, persönliche Ansprechpartner und weiterführende Informationen finden Sie bei der Mecklenburgischen Versicherungs-Gesellschaft a.G. in Lingen. Heinz-Hermann Over und sein Team sind in und um Lingen für Sie da und bieten passgenaue Lösungen für Ihre jeweilige Lebenssituation. Das Büro für persönliche Termine befindet sich in Geeste (Dalum), darüber hinaus sind Ihre Versicherungsspezialisten in Lingen telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Herr Over und sein Büro-Hund Fiete freuen sich auf Ihre Fragen.

Kontaktieren Sie bitte:

Heinz-Hermann Over
Wietmarscher Damm 12
49744 Geeste (Dalum)

Telefon: 05937980431
E-Mail: info.over@mecklenburgische.com
https://www.mecklenburgische.de/heinz-hermann-over/geeste-dalum

Der Autor

Heinz-Hermann Over

Wietmarscher Damm 12, 49744 Geeste (Dalum)

Telefon: 05937980431
Web: https://www.mecklenburgische.de/heinz-hermann-over/geeste-dalum

Über den Autor

Heinz-Hermann Over

Wietmarscher Damm 12,
49744 Geeste (Dalum)

Telefon: 05937980431
E-Mail: info.over@mecklenburgische.com
Website: https://www.mecklenburgische.de/heinz-hermann-over/geeste-dalum

Der Generalvertreter Heinz-Hermann Over ist seit 2019 Versicherungsfachmann bei die Mecklenburgische und seit 1998 in der Branche tätig.