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Verkehrsrecht in Buchholz in der Nordheide – Sicher und gesetzeskonform unterwegs

Ein Ratgeber mit Unterstützung von der Kanzlei am Rathaus.

Das Verkehrsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten rund um den Straßenverkehr befasst. Es umfasst eine breite Palette von Regelungen und Vorschriften, die sowohl den Fahrzeugführer als auch andere Verkehrsteilnehmer betreffen. Angefangen bei den grundlegenden Verkehrsregeln bis hin zu komplexen Fragen der Haftung, Unfallregulierung und Strafverfolgung – das Verkehrsrecht spielt eine entscheidende Rolle im Alltag und ist darauf ausgerichtet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten sowie rechtliche Klarheit in verschiedensten Situationen zu schaffen.

Das Verkehrsrecht ist eine umfassende Rechtsdisziplin, die in verschiedene Unterbereiche unterteilt ist. Unter den Oberbegriff Verkehrsrecht fällt der große Bereich des Verkehrsunfallsrecht.

Unter das Verkehrsunfallsrecht fallen insbesondere:

  • das Schadensersatzrecht,
  • vertragsrechtliche Aspekte wie Gewährleistungsansprüche und Mängelrechte beim Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen,
  • das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, beispielsweise im Zusammenhang mit der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Das Verkehrsunfallsrecht klärt wer für einen Schaden aufkommen muss und welche Ansprüche ein Unfallgeschädigter hat. Aber auch die Sanktionen für den Unfallverursacher wird vom Verkehrsunfallsrecht geregelt.

Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand von einer anderen Person Ausgleich/Schadenersatz für eine Schädigung verlangen kann.

Grundsätzlich wird jeder Schaden von einem Selbst getragen. Doch bei besonderen Gründen, sogenannte Zurechnungsgründen, kann ein Schaden von einer anderen Person getragen werden.

Zu einer Schadenersatzpflicht kann es kommen, wenn jemand ein Delikt begeht (z.B. Körperverletzung im Straßenverkehr). Es gibt aber auch weitere Arten der Haftung, die zu einer Schadenersatzpflicht führen können. Hierbei kann ein Fachanwalt die Klärung übernehmen und rechtlich analysieren. 

Das Gewährleistungsrecht regelt die gesetzlichen Ansprüche und Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer im Falle von Mängeln an gekauften Waren. Es ist ein Teil des allgemeinen Vertragsrechts und wird insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland festgelegt.

Das Gewährleistungsrecht stellt sicher, dass ein Käufer das Recht hat, eine mangelfreie Ware zu erhalten, und bietet Schutz, falls die Ware Mängel aufweist.

Das Mängelrecht ist ein Teil des Gewährleistungsrecht und betrifft die Verantwortlichkeiten des Verkäufers für Mängel, die beim Kauf auftreten.

Das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht regelt verschiedene Verstöße in verschiedenen Gesetzen. Die wichtigsten Grundlagen für das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sind:

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
    Darin befinden sich die wichtigsten Verkehrsregeln wie Tempolimit, Vorfahrtregel sowie sämtliche Verkehrszeichen.

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    Dieses Gesetz bestimmt welche Voraussetzung ein Kraftfahrzeug erfüllen muss, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Darunter fallen zum Beispiel die Anforderungen an die Licht- und Bremsanlage.

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    Hier werden alle Regeln im Zusammenhang mit dem Führerschein und den Fahrerlaubnisklassen aufgeführt.

  • Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
    Darin wird das Zulassungsverfahren geregelt. In anderen Worten, alles, was man beim An-, Ab- und Ummelden des Kraftfahrzeuges beachten muss.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    In dem Gesetz werden grundsätzlich die Bußgeld- und Strafvorschriften regelt. Wie zum Beispiel die Promillengrenze.

  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
    Die Verordnung legt zum Beispiel die Bußgeldregelsätze fest.

Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Wiedererlangen der Fahrerlaubnis betreffen vor allem die rechtlichen Schritte, die eine Person unternehmen muss, um nach dem Entzug der Fahrerlaubnis diese wiederzuerlangen. Hierzu gehören verschiedenen Aspekte, die von den zuständigen Verwaltungsbehörden geregelt werden. Die wichtigsten Punkte umfassen:

  • Antragstellung
    Der betroffene muss einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörden stellen.

  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
    In vielen Fällen ist eine MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, erforderlich. Diese Untersuchung soll die Fahreignung und die Bereitschaft zur Einhaltung von Verkehrsregeln prüfen.

  • Nachweis von Schulungen oder Seminaren
    Je nach Gründen für den Entzug kann es notwendig sein, bestimmte Schulungen oder Seminare zu absolvieren z.B. Thema Alkohol oder Verkehrssicherheit.

  • Fristen und Wartezeiten
    Es können bestimmte Fristen und Wartezeiten festgelegt sein, bevor eine Wiedererteilung möglich ist.

  • Rechtliche Beratung
    Bei komplexen Fällen oder wenn rechtliche Unsicherheiten bestehen, kann es ratsam sein, rechtliche Beistand in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt kann den Betroffenen bei der Antragstellung und während des gesamten Prozesses unterstützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Schritte je nach den Umständen des Fahrerlaubnisentzugs und den örtlichen Gesetzen variieren können. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Bestimmungen in Buchholz in der Nordheide zu informieren.

Verkehrsrecht Buchholz in der Nordheide - Kanzlei am Rathaus

Zu den Straftaten gehören Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Fahrerflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, illegales Autorennen und Fahren unter Einfluss berauschender Mittel.

Bei Straftaten im Verkehrsrecht kommen in erster Linie drei Sanktionsmaßnahmen infrage:

  • Freiheitsstrafe
  • Geldstrafe
  • Fahrerlaubnisentzug mit Führerscheinsperre oder ggf. ein bis zu sechsmonatigem Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg

Bei den Straftaten entscheidet generell ein Gericht über das Strafmaß und weitere Sanktionen.

Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören neben der Geschwindigkeitsüberschreitung, auch der Park- und Halteverstoß, Verbotswidriges Überholen, Vorfahrtsmissachtung, sowie Rotlichtverstoß und Unterschreitung des Sicherheitsabstandes.

Anders als bei den Straftaten wird bei den Ordnungswidrigkeiten der Bußgeldkatalog als Grundlage verwendet und beinhaltet Sanktionen wie:

  • Verwarn- oder Bußgeld
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot von ein bis drei Monaten
  • Fahrerlaubnisentzug (je nach Schwere des Verstoßes oder Punktestand)

Eine Besonderheit ist „Alkohol am Steuer“. Dies kann sowohl eine Straftat sein als aber auch eine Ordnungswidrigkeit. Hierbei kommt es auf die Promille und Fahrttüchtigkeit der Person an.

Verkehrsrecht Buchholz in der Nordheide - Kanzlei am Rathaus

Es wird generell davon abgeraten, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall spontane Aussagen wie „Mein Fehler, ich habe das Vorfahrtsschild nicht gesehen“ zu tätigen. Schuldeingeständnisse, die im Schockmoment gemacht werden, können später nachteilige Folgen haben. In derartigen Situationen ist die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht empfehlenswert.

Wenn nach einem Unfall Meinungsverschiedenheiten mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherung auftreten, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Buchholz in der Nordheide beratend unterstützen. Zudem hilft er Ihnen dabei, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder gegen verhängte Sanktionen einzulegen. In der Regel beantragt der Anwalt zunächst Akteneinsicht, um detaillierte Informationen über den Ihnen vorgeworfenen Verkehrsverstoß zu erhalten.

Mit einem geschulten Blick und Fachkenntnissen im Verkehrsrecht kann der Anwalt erkennen, ob und wo Fehler im Bußgeldbescheid vorliegen und ob eine Anfechtung möglich ist. Dies erweist sich besonders hilfreich bei der Identifizierung technischer Mängel von Geschwindigkeitsmessgeräten (Blitzern).

Die Wichtigkeit eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Buchholz in der Nordheide wird besonders deutlich, wenn man die Komplexität dieses Rechtsgebiets betrachtet. Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen und Vorschriften, die sich ständig ändern können. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt über fundiertes Fachwissen und Erfahrung, um Mandanten in allen Belangen rund um den Straßenverkehr effektiv zu unterstützen. Von der Unfallregulierung über Haftungsfragen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen – ein kompetenter Anwalt kann durch seine Spezialisierung eine umfassende und fundierte Beratung bieten. In angespannten Situationen nach einem Verkehrsunfall oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist die fachkundige Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts von unschätzbarem Wert, um die Interessen der Betroffenen bestmöglich zu vertreten und für eine reibungslose rechtliche Klärung zu sorgen.

Die Kanzlei, die im Jahre 1961 von Herrn Rechtsanwalt und Notar Fritz Reichert gegründet wurde und somit seit weit mehr als 50 Jahren für Kompetenz, Qualität und Vertrauen steht, ist heute eine der größten Sozietäten im Bezirk des Amtsgerichtes Tostedt. Neben der überregionalen Reputation und Bedeutung im Notariat beschäftigen sie derzeit mehr als 10 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie legen besonderen Wert auf die hohe Spezialisierung unserer Rechtsanwälte und bieten Ihnen daher für jede Rechtsfrage Hilfe von der jeweiligen Expertin oder dem jeweiligen Experten an. Auch die anderen Rechtsgebiete decken sie selbstverständlich mit hoher Kompetenz ab, wobei weitere Fachanwaltschaften in Buchholz in der Nordheide, wie beispielsweise im Erbrecht sowie im Verkehrsrecht im Bälde folgen.

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Tel: +49 (0) 4181 / 2894 0
Fax: +49 (0) 4181 / 2894 40
E-Mail: info@kanzlei-rathaus.de
https://kanzlei-rathaus.de/

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Die Kanzlei am Rathaus gibt es schon seit 1961, sie wurde von Fritz Reichert gegründet und steht schon seit über 60 Jahren für Kompetenz, Vertrauen und Qualität. Einer unserer 4 Anwälte oder einer unsere Fachanwälte berät Sie gerne zu allen Themen rund um Recht. Wenn sie einen Notar brauchen, sind Sie bei einem unserer 3 Notare in besten Händen.