Skip to main content
Ratgeber Anzeige

Prüfpflichten und Sicherheitsstandards: Die Hauptuntersuchung in Buchholz im Fokus

Seit 1951 besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass Ihr Fahrzeug alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt wird, während ein Neuwagen erst nach drei Jahren die erste HU benötigt. Diese Untersuchung ist entscheidend, da nur mit einer bestandenen HU Ihr Fahrzeug die Erlaubnis erhält, öffentliche Straßen zu befahren. Diese Regelung dient dem Ziel, die technische Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Wenn ein Fahrzeughalter die Frist für die HU verpasst, muss er bei der nächsten Untersuchung mit einem erhöhten Prüfentgelt rechnen, sobald das Fahrzeug mehr als zwei Monate nach der Ablauffrist vorgeführt wird. Die Verantwortung für das rechtzeitige Vorführen des Fahrzeugs zur HU liegt beim Halter des Wagens. Zusätzlich fordert die Zulassungsstelle bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens ebenfalls eine gültige HU-Bescheinigung.

Aufgrund des früheren Monopols des „TÜV“ (Technischer Überwachungsverein) als ausführende Organisation wird die Hauptuntersuchung umgangssprachlich häufig auch „TÜV“ genannt. Seit 1990 dürfen auch andere staatlich anerkannte technische Prüforganisationen diese Untersuchungen durchführen, darunter:

  • GTÜ – Gesellschaft für technische Überwachung
  • DEKRA – Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein
  • KÜS – Kraftfahrzeug-Überwachungs-Organisation
Hauptuntersuchung, Buchholz

Prüfingenieure führen eine Sichtprüfung durch und überprüfen die Funktionen und Wirkungen der technischen Elemente. Sie orientieren sich bei dieser Maßnahme an einer verbindlichen Liste mit mehr als 150 Punkten. Unter anderem kontrollieren sie folgende Prüfpunkte:

  • die Identität des Fahrzeuges
  • das Fahrwerk
  • die Bremsanlage
  • die Lenkanlage
  • Achsen, Aufhängungen der Räder und die Reifen
  • Karosserie und Rahmen
  • elektrische Anlage einschließlich Beleuchtung
  • Scheiben und Spiegel
  • Ausrüstung des PKW mit Warnleuchte, Warndreieck und Verbandskasten
  • Funktionsfähigkeit der Pedale, Sitze und Sicherheitsgurte
  • Elektronische Assistenz- und Sicherheitssysteme
  • Umweltverträglichkeit: Abgaswerte, Geräuschverhalten, Verluste von Flüssigkeiten und Ölen,
  • Zustand der Gasanlage (wenn vorhanden)

Grundsätzlich gilt: Was an einem Fahrzeug montiert ist, muss auch funktionieren. Der Prüfingenieur erstellt einen Mängelbericht, erläutert Ihnen die Ergebnisse ihrer Untersuchung und begründet seine Entscheidung, wenn die Plakette nicht erteilt wurde.

Funktionieren die technischen Komponenten noch, wie sie sollen? Hält sich der Rostbefall in Grenzen? Bei der Hauptuntersuchung (HU) gehen die Prüfingenieure diesen Fragen auf den Grund, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überprüfen. Es gibt mehrere Kategorien von Mängeln. Besonders bedeutsam für das Prüfergebnis ist der Unterschied zwischen geringen, erheblichen und verkehrsunsicheren Mängeln.

Ohne festgestellte Mängel (OM)

Wenn bei der Hauptuntersuchung keine Mängel am Fahrzeug festgestellt wurden, wird die Plakette erteilt, die bestätigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung keine Mängel aufweist. Diese Plakette ist ein wichtiger Nachweis für die technische Sicherheit des Fahrzeugs und signalisiert, dass es den geltenden Standards entspricht.

Geringe Mängel (GM)

Bei geringen Mängeln wird die Hauptuntersuchung dennoch bestanden. Als geringfügig gelten beispielsweise ein leicht zerkratzter Außenspiegel oder eine defekte Kennzeichenbeleuchtung. Eine Nachuntersuchung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Dennoch ist es Pflicht des Fahrzeughalters, die im Prüfbericht festgehaltenen geringen Mängel unverzüglich zu beheben. Zusätzlich erwartet der Prüfingenieur, dass der Halter eine Bereitschaft zur Abhilfe zeigt.

Erhebliche Mängel (EM)

Bei erheblichen Mängeln (EM) wird keine Plakette erteilt, und das Fahrzeug muss zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Wenn die Ingenieure erhebliche Mängel feststellen, kann die Plakette nicht erteilt werden, und die Prüfung gilt als nicht bestanden. Der Halter ist in diesem Fall aufgefordert, die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Beispiele für erhebliche Mängel sind ein zu geringes Reifenprofil, Rostbefall an tragenden Karosserieteilen oder eine zu geringe Bremswirkung. Das Fahrzeug muss innerhalb von vier Wochen repariert und erneut zur Nachuntersuchung vorgeführt werden.

Gefährliche Mängel (VM)

Bei gefährlichen Mängeln wird keine Plakette erteilt, und das Fahrzeug muss zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Ein gefährlicher Mangel bedeutet eine unmittelbare Verkehrsgefährdung oder eine Beeinträchtigung der Umwelt. Stellen die Prüfingenieure einen solchen Mangel fest, wird dies im Prüfbericht vermerkt. Eine unverzügliche Beseitigung der Mängel ist in diesem Fall erforderlich. Der Fahrer darf das Fahrzeug nur noch bis nach Hause oder zur Werkstatt bewegen. Innerhalb von vier Wochen muss dann eine Nachuntersuchung des Fahrzeugs erfolgen.

Verkehrsunsicher (VU)

Bei festgestellter „unmittelbarer Verkehrsgefährdung“ (VU) durch die Prüfingenieure wird die noch vorhandene Plakette entfernt, und die Zulassungsbehörde wird informiert. Das Fahrzeug darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Beispiele für einen verkehrsunsicheren Zustand eines PKW, der eine VU darstellen könnte, sind beispielsweise eine defekte Brems- oder Lenkanlage.

Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung (HU) eines Fahrzeugs lässt sich durch die farbige Plakette erkennen, die der Prüfer bei der letzten Untersuchung auf das hintere Kennzeichen geklebt hat. Dabei gibt die oben stehende Ziffer den Monat und die in der Mitte stehende Zahl das Jahr der nächsten Fälligkeit an. Zusätzlich ist die Fälligkeit der nächsten HU in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) als Stempel vermerkt. Seit 2010 umfasst die Hauptuntersuchung auch die Abgasuntersuchung, welche jedoch vorab von einer Dakks-akkreditierten Kfz-Werkstatt durchgeführt und deren Bescheinigung zur HU vorgelegt werden kann. Diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der HU nicht älter als einen Monat sein.

Hauptuntersuchung, Buchholz

Wer seinen PKW zur HU vorführt, sollte die folgenden Dokumente mitbringen:

  • den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I,
  • den Nachweis über eine Änderungsabnahme, wenn eine durchgeführt wurde.
  • Für Sonderzubehör, wie etwa ein Sportlenkrad, die KAT-Nachrüstung oder eine Tieferlegung wird ein gültiges Prüfzeugnis benötigt.

Der Gesetzgeber untersagt es, Fahrzeuge ohne eine gültige Hauptuntersuchung (HU) am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Werden Fahrzeuge ohne gültige HU im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, erhebt die Bußgeldstelle Geldbußen, die je nach Umstand zwischen 15 Euro und 60 Euro liegen können. Diese Bußgelder werden allerdings nur dann fällig, wenn die Überschreitung der Frist durch eine solche Kontrolle festgestellt wird. Die Prüforganisationen selbst erheben zwar kein Bußgeld, fordern jedoch ein erhöhtes Entgelt, falls ein Fahrzeug mit einer mehr als zwei Monate abgelaufenen Plakette zur Überprüfung vorgeführt wird.

Das Ingenieurbüro Jacob, ein offizieller Partner der GTÜ, bietet an seinen Prüfstellen in Buchholz (Nordheide) und Tostedt Hauptuntersuchungen gemäß §29 der StVZO ohne vorherige Anmeldung oder Terminvereinbarung an. Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten und Dienstleistungen des Ingenieurbüros Jacob finden Sie auf deren Website unter www.kfz-jacob.de. Dort stehen auch Kontaktoptionen per Telefon oder E-Mail zur Verfügung, um direkten Kontakt aufzunehmen. Neben der regulären Hauptuntersuchung führen die Prüfingenieure des Büros auch Sicherheitsprüfungen, Ein- und Anbauabnahmen sowie Begutachtungen zur Oldtimer-Einstufung durch. Detaillierte Informationen zu diesen speziellen Dienstleistungen können auf der GTÜ-Website unter www.gtue.de im Bereich der vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen eingesehen werden.

Kontaktieren Sie bitte:

KFZ-Sachverständige Jacob
Innungsstraße 6
21244 Buchholz

Telefon: 04181-92 34 40
Telefax: 04181-92 34 41
E-Mail: info@kfz-jacob.de
https://www.kfz-jacob.de/

Der Autor

KFZ-Sachverständige Jacob

Innungsstraße 6, 21244 Buchholz

Telefon: 04181-92 34 40
Web: https://www.kfz-jacob.de/

Über den Autor

KFZ-Sachverständige Jacob

Innungsstraße 6,
21244 Buchholz

Telefon: 04181-92 34 40
Fax: 04181-92 34 41

E-Mail: info@kfz-jacob.de
Website: https://www.kfz-jacob.de/

Kfz-Sachverständige Jacob ist Ihr verlässlicher Partner für alle Kfz-Gutachten und Fahrzeuguntersuchungen im Großraum Hamburg und Niedersachsen. Unsere Expertise erstreckt sich von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen bis hin zu Wertgutachten für Young- und Oldtimer. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen rund um Fahrzeuge.