Professionelle Lohnsteuerhilfe in Neustadt: Ihre Experten vor Ort
Ein Ratgeber mit Unterstützung vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
- Alle Leistungen einer Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße auf einen Blick
- Was ist überhaupt ein Lohnsteuerhilfeverein in Neustadt an der Weinstraße?
- Welche Leistungen übernimmt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. im Speziellen?
- Was kostet ein Lohnsteuerhilfeverein für die Erstellung der eigenen Steuererklärung?
- Wie wird man überhaupt Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein?
- Fazit zum Thema Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. in Neustadt an der Weinstraße
Alle Leistungen einer Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße auf einen Blick
Sollten Sie als potenzieller Arbeitnehmer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
einer Abgabepflicht zur Erstellung einer Einkommenssteuererklärung unterliegen, so muss diese (rückwirkend für das Steuerjahr 2021) spätestens am 31. Oktober 2021 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden (1). Mithilfe einer Einkommensteuererklärung (landläufig auch als Lohnsteuererklärung bezeichnet) geben Sie dem Finanzamt Auskünfte über Ihre individuellen Einkommensverhältnisse aus folgenden Einkunftsarten:
- Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit (zum Beispiel als Arbeitnehmer)
- Einkommen aus selbstständiger Arbeit (zum Beispiel als Selbstständiger, Freiberufler
oder auf Honorarbasis) - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalanlagen
- Einkünfte aus Forst- und Landwirtschaft
Es handelt sich dabei um ein mehrseitiges Dokument mit verschiedenen Formblättern, die Ihnen vom Finanzamt zur Verfügung gestellt werden. In diesem müssen Sie Ihre individuellen Einkommensinformationen sowie Ihre Kontaktdaten, Ihre Steuernachweise sowie Ihre Ihnen aus der jeweiligen Tätigkeit entstandenen Kosten eintragen (2). Für viele Arbeitnehmer in Deutschland stellt die Anfertigung einer frist- und formgerechten Einkommenssteuererklärung jedes Jahr aufs Neue eine echte Herausforderung dar. Vielerorts wird daher die Hilfe eines – oftmals kostenintensiven – Steuerberaters in Anspruch genommen. Gegen Zahlung einer geringen, jährlichen Gebühr kann hier aber oftmals auch ein eingetragener Steuerhilfeverein wie zum Beispiel der Vereinigte Lohnsteuerhilfe
e.V. weiterhelfen. Dabei handelt es sich meist um einen Zusammenschluss von erfahrenen Arbeitnehmern und Steuerexperten, die kostenlose Hilfe zum Thema Einkommenssteuererklärung anbieten. Wie das genau funktioniert und ob Sie diese Leistungen auch in Neustadt an der Weinstraße nutzen können, darüber möchten wir Sie innerhalb der nun folgenden Abschnitte einmal umfassender informieren.
Was ist überhaupt ein Lohnsteuerhilfeverein in Neustadt an der Weinstraße?
Ein Lohnsteuerhilfeverein in Neustadt an der Weinstraße (im Bundesland Rheinland-Pfalz) hilft steuerpflichtigen und zur Abgabe von Einkommensteuererklärung angehaltenen Bürgern bei der Erstellung einer form- und fristgerechten Erklärung. In puncto Lohnsteuerhilfe agiert der Verein hier als steuerliche Vertretung. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige seine Einkommenssteuererklärung nicht selbst erstellen muss, sondern diese in professionelle Hände übergeben kann (3). Alternativ zu einem teuren Steuerberater kann hier die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein angestrebt werden. Als Vereinsmitglied reichen Sie hier Ihre Steuererklärung an die Steuerexperten im Verein ein und lassen diese fachgerecht anfertigen. Als wichtige Voraussetzung dafür müssen Sie jedoch Mitglied in einem eingetragenen Verein wie beispielsweise dem Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V sein. Denn nur ein solcher Verein hat gemäß § 4 Nr. 11 StBerG (oder auch: Steuerberatungsgesetz) die Befugnis dazu, Sie steuerlich zu beraten (4)! In Anspruch nehmen können Sie die Leistungen eines solchen Vereins ferner als Arbeitnehmer oder als Rentner. Um als Lohnsteuerhilfeverein wirken zu können, muss dieser gleichsam bestimmte Voraussetzungen erfüllen – unter anderem muss dieser spezielle Beratungsstellenleiter einsetzen, die über die entsprechende, fachliche Qualifikation für steuerliche Beratungen verfügen. Eine derartige Beratungsstelle für Ihre individuelle Steuererklärung finden Sie unter anderem auch in Neustadt an der Weinstraße.
Welche Leistungen übernimmt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. im Speziellen?
Ein Verein für Lohnsteuerhilfe aus Neustadt an der Weinstraße unterstützt erklärungspflichtige Arbeitnehmer sowie Rentner zunächst bei der Erstellung frist- und formgerechter Einkommenssteuererklärungen. Im Speziellen bietet dieser folgende Leistungen gegen Zahlung einer jährlichen Mitgliedschaftsgebühr:
- Berechnung Ihres steuerlichen Ergebnisses
- Prüfung Ihrer Steuerbescheide
- ganzjährige, steuerliche Betreuung
- Beratungen hinsichtlich der Wahl der individuell besten Steuerklasse
- ein Verein für Lohnsteuerhilfe informiert Sie über eventuelle Steuervorteile
- hilft Ihnen bei der Einreichung Ihrer Einkommenssteuererklärung
- ein Verein für Lohnsteuerhilfe hilft Ihnen auch bei der Einlegung von Rechtsmitteln
- setzt für Sie Lohnsteuerermäßigungen durch
- informiert Sie über einen potenziellen Riester-Bonus
- berät Sie auch zu steuerlichen Fragen hinsichtlich anderer Einkommensarten wie beispielsweise Kapitalerträgen (und der Freistellung zur Abgeltungssteuer)
Wie Sie sehen, so bietet Ihnen ein Lohnsteuerhilfeverein aus Neustadt an der Weinstraße einen voll umfassenden Service in
puncto Beratungen, Lohnsteuerhilfe sowie Einreichung, Nachbereitung und Einlegung von Rechtsmitteln.
Was kostet ein Lohnsteuerhilfeverein für die Erstellung der eigenen Steuererklärung?
Die jährlichen Kosten für Ihre Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein wie zum Beispiel dem Vereinige Lohnsteuerhilfe e.V. aus Neustadt an der Weinstraße sind von Ihrem individuellen Jahresbruttoeinkommen abhängig. Statistisch gesehen können Sie dabei mit jährlichen Beiträgen in Höhe von durchschnittlich 50,00 bis 390,00 Euro. Bei einem durchschnittlichen Gehalt in Höhe von 40.000,00 Euro brutto pro Jahr würden Sie beispielsweise zwischen 160,00 bis 170,00 Euro an jährlichen Beiträgen bezahlen müssen (5). Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge kann gestaffelt über das Jahr erfolgen. Bei der Aufnahme in einem Verein für Lohnsteuerhilfe können zudem zusätzliche Kosten in Höhe von
rund 10,00 bis 15,00 Euro in Form einer einmaligen Aufnahmegebühr auf Sie zukommen.
Wie wird man überhaupt Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein?
Insofern Sie die bereits aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen, steht es Ihnen frei, eine Mitgliedschaft im zum Beispiel Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. anzustreben. Hierfür suchen Sie am besten eine Beratungsstelle innerhalb der Stadt Neustadt an der Weinstraße oder der unmittelbaren Umgebung der Stadt auf und lassen sich vom
zuständigen Beratungsstellenleiter über eine Mitgliedschaft beraten. Dieser prüft dann nochmals Ihre individuellen Voraussetzungen und händigt Ihnen eine Beitrittserklärung aus. Diese müssen Sie dann mit Ihren individuellen Kontaktdaten sowie Steuerdaten befüllen und an den Beratungsstellenleiter zurücksenden. Nachdem dieser die Beitrittserklärung gegengeprüft hat, wird dieser mit einer Zahlungsaufforderung zur Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrags an Sie herantreten. Sobald Sie diesen entrichtet haben, sind Sie ein offizielles Mitglied und können sich fortan zu den Themen Steuererklärung, Steuervergünstigungen und Fristen sowie Formanforderungen beraten lassen.
Fazit zum Thema Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. in Neustadt an der Weinstraße
Die Inanspruchnahme eines Vereins für die Beihilfe zu Lohnsteuererklärungen kann sich für Sie gleich aus mehreren Gründen lohnen:
- Sie sparen Zeit und Aufwand bei der Einkommenssteuererklärung
- Sie profitieren vom umfassenden Know-how und der Expertise der Steuerexperten
innerhalb eines solchen Vereins - Sie zahlen nur eine geringe Mitgliedschaftsgebühr (und sparen viel Geld im Vergleich
zu einem Steuerberater) - Sie erhalten kostenlose Rechtsbeihilfe zum Thema Steuer
- Sie haben einen kompetenten Ansprechpartner direkt vor Ort
Streben Sie daher am besten noch heute eine Mitgliedschaft in einem Steuerhilfeverein an und lassen Sie sich vom fachkompetenten Team dieses beraten. Gern können Sie über diesen (insofern Sie vorher noch keine Einkommenssteuererklärung abgegeben haben) auch Ihre Einkommenssteuererklärungen der letzten 4 Kalenderjahre rückwirkend über diesen einreichen.
Für weitere Fragen zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen daher ganz klar, umgehend Ihre nächste Beratungsstelle in Neustadt an der Weinstraße aufzusuchen.
Kontaktieren Sie bitte:
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Fischersteig 12
17255 Wesenberg
Telefon: 06321 49010
E-Mail: info@vhl.de
https://www.vlh.de