Die Bedeutung der Bestattungsvorsorge in Münster: Was man wissen muss
Ein Ratgeber mit Unterstützung von Bestattungen Joh. Backernecker & Sohn.
- Was regelt die Bestattungsvorsorge in Münster?
- Bestattungsvorsorge in Münster für die Gewährleistung Ihrer Wünsche
- Welche Dokumente sind für eine Beerdigung nötig?
- Lohnt sich die Anfertigung eines Testaments?
- Joh. Backernecker & Sohn in Münster: Individuelle Bestattungsvorsorge mit Tradition und Empathie
Die Bestattungsvorsorge in Münster treffen Sie selbst, um Ihre Angehörigen zu entlasten. Darüber hinaus legen Sie damit die Art Ihrer Bestattung und den Rahmen der Trauerfeier fest. Sie wissen damit, dass Ihre Familie und Ihre Freunde von Ihnen auf würdevolle Weise Abschied nehmen. Eine Bestattungsvorsorge setzt Ihre Wünsche korrekt um und lässt sich auch finanziell absichern.
Was regelt die Bestattungsvorsorge in Münster?
Grundsätzlich regeln Sie damit administrativ und finanziell die Art und den Rahmen Ihrer Bestattung. Das betrifft die wesentlichen Punkte der Beerdigung und alle Formalitäten, die dazugehören. Es gibt natürlich noch weitere Punkte bezüglich Ihres Nachlasses. Diese regeln Sie entweder per Testament oder durch die gesetzlich vorgegebene Erbfolge. Überlassen Sie Ihre letzten Wünsche bezüglich der Beisetzung nicht dem Zufall. Wir von Joh. Backernecker & Sohn beraten Sie in Münster dazu. Verschaffen Sie sich in einem Gespräch Sicherheit und Klarheit zur Bestattungsvorsorge und unter anderem zu Ihrer Bestattungsart. Wir unterstützen Ihre Entscheidungsfindung und behandeln dieses Gespräch streng vertraulich.
Bestattungsvorsorge in Münster für die Gewährleistung Ihrer Wünsche
Eine Bestattungsvorsorge ist wichtig, weil Sie die Details Ihrer Bestattung in Münster im Vorfeld regeln sollten. Testamentarisch ist das nicht möglich, weil ein Testament erst geraume Zeit nach Ihrem Ableben eröffnet wird. Wenn Sie also Anordnungen zu Ihrer Bestattung treffen möchten, muss das im Voraus geschehen. Tragen Sie außerdem diese Wünsche an Ihre Angehörigen heran und verweisen Sie darauf, dass Sie bereits für Ihre Bestattungsvorsorge in Münster mit uns gesprochen und diese auch vertraglich vereinbart haben. Eine solche Vereinbarung umfasst im Wesentlichen diese drei Punkte:
- organisatorische Vorsorge
- organisatorische Umsetzung per Bestattungsverfügung
- finanzielle Vorsorge (zum Beispiel per Sterbegeldversicherung oder Einzahlung in die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG)
Organisatorische Vorsorge
Hierbei geht es um die individuelle Art und Weise Ihrer Beerdigung, um den Ort hierfür und um die Art Ihrer Bestattung:
- Feuerbestattung
- Erdbestattung
- Naturbestattung / Waldbestattung
- anonyme Bestattung
- Seebestattung
Überlegen Sie in Ruhe, welche Bestattungsart Sie wünschen. Es gibt hierbei auch Kostenunterschiede, aber dieser Aspekt sollte nicht allzu sehr im Vordergrund stehen. Für jeden Menschen ist die Bestattungsart eine sehr persönliche Angelegenheit, über welche die meisten von uns schon viele Jahre vorher nachdenken. Eine sehr schöne Möglichkeit ist die Beisetzung in einem Ruheforst oder Friedwald (Ruhebiotop). Sie können sich diesen Platz in der Umgebung von Münster zu Lebzeiten aussuchen. Diese letzte Ruhestätte entlastet Ihre Angehörigen, weil sie keine Pflege benötigt. Für diese sorgt die Natur.
Organisatorische Umsetzung
Mit diesem Teil der Vereinbarung beauftragen Sie uns, Ihre Beerdigung durchzuführen. Des Weiteren gehört zur organisatorischen Umsetzung die Ausgestaltung der Trauerfeier. Hierbei geht es um einen konkreten Rahmen, aber auch um Details wie den Versand von Trauerkarten, zu denen wir Sie gern beraten.
Finanzielle Vorsorge
Viele Menschen haben als eigene Bestattungsvorsorge Geld angespart. Doch das ist nicht immer der Fall. Die gesetzlichen Krankenkassen haben das ohnehin geringe Sterbegeld schon vor Jahren gestrichen, sodass nur noch eine Sterbegeldversicherung oder Einzahlung in die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, auch in Teilbeträgen, helfen kann. Wir unterstützen Sie im Rahmen Ihrer Bestattungsvorsorge in Münster, die Finanzierung zu sichern.
Welche Dokumente sind für eine Beerdigung nötig?
Ihre Angehörigen bzw. Beauftragte benötigen nach Ihrem Ableben von Ihnen wichtige Dokumente. Wir raten Ihnen, diese sicher zu hinterlegen und einer Person Ihres Vertrauens den Aufbewahrungsort mitzuteilen. Es sind diese Dokumente:
- Personaldokument
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- Sterbeurkunde des Ex-Partners (bei Familienstand verwitwet)
- Scheidungsurteil (bei Familienstand geschieden)
- Testament oder letztwillige Verfügung (falls vorhanden)
- Versicherungspolicen
- Vollmachten
- Vertrag zur Bestattungsvorsorge in Münster inkl. Vollmachten
- sonstige relevante Unterlagen und Dokumente
Mit diesen Dokumenten werden u. a. die Sterbeurkunden beantragt und formelle Abmeldungen korrekt vorgenommen. Es lohnt sich für Sie, nach diesen Dokumenten zu schauen. Bedenken Sie beispielsweise, dass alle Ihre laufenden Verträge (Miete, Gas, Strom, Telekommunikation, Konten, Versicherungen etc.) mit Ihrem Ableben auslaufen und Sie keine Angehörigen mit dem Nachweis Ihres Ablebens belasten wollen. Im Rahmen unserer Bestattungsvorsorge unterstützen wir Sie beim Überprüfen der Dokumente und nötigenfalls ihrer Beschaffung.
Lohnt sich die Anfertigung eines Testaments?
Sie müssen nicht zwingend ein Testament anfertigen lassen, doch es lohnt sich durchaus. Praktisch jeder Abschied von einem Menschen hinterlässt auch offene Fragen zu dessen Nachlass. Mit dem Testament oder der letztwilligen Verfügung vermeiden Sie mögliche Unstimmigkeiten, weshalb wir es unabhängig vom Lebensalter und der aktuellen Lebenssituation empfehlen. Es kann um das Alleinerbe für den Ehepartner bzw. um eine speziell gewünschte Verteilung Ihres Nachlasses gehen. Bestimmte Verfügungen lassen sich nur mit einem gültigen Testament durchsetzen. Zwar gibt es beim Erbe den Pflichtteil, doch darüber hinaus können Sie viele Dinge frei bestimmen. Dazu gehören unter anderem:
- Bestimmung weiterer Erben neben den Pflichtteilerben oder von Ersatzerben
- Bedenken wohltätiger Organisationen
- Enterbung von leiblichen Nachkommen bis auf den Pflichtteil
Verfassen Sie das Testament handschriftlich (eigenhändig) und unterzeichnen Sie es mit Vor- und Zunamen sowie Ort und Datum. Ehepaare können ein gemeinsames Testament hinterlassen. Sie können es bei einem Notar hinterlegen, der es nach Ihrem Ableben eröffnet. Auch eine amtliche Aufbewahrung und die Eröffnung durch das Amtsgericht wäre eine Möglichkeit. Ein Testament können Sie jederzeit widerrufen oder ändern.
Joh. Backernecker & Sohn in Münster: Individuelle Bestattungsvorsorge mit Tradition und Empathie
Jeder Mensch hat eine einzigartige Beziehung zum Leben und damit auch zum Abschiednehmen. Das bewusste Eingehen auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse bei der letzten Ruhestätte ist besonders wichtig. Das Familienunternehmen Joh.
Backernecker & Sohn, das seit seiner Gründung im Jahr 1906 in Münster tätig ist, versteht sich darauf, mit Empathie und Fachwissen den Angehörigen zur Seite zu stehen. Ihr Ziel ist es, sowohl den Verstorbenen eine würdevolle letzte Ehre zu erweisen als auch den Hinterbliebenen Trost und Unterstützung zu bieten.
Sie möchten Ihre Bestattung vorausplanen? Joh. Backernecker & Sohn steht Ihnen mit einer fachkundigen Beratung zur Verfügung, um Ihre spezifischen Vorstellungen zu besprechen und alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Auf der Webseite des Unternehmens finden Interessierte erste Informationen zu den verschiedenen Bestattungsarten, die im Rahmen eines persönlichen Gesprächs detailliert erörtert werden können.
Kontaktieren Sie bitte:
Bestattungen Joh. Backernecker & Sohn
Hammer Straße 85
48153 Münster
Telefon: 025177451
E-mail: info@backernecker.de
https://www.backernecker.de/