Skip to main content
Ratgeber Anzeige

Die Realitäten und rechtlichen Aspekte von Scheidungen in Lünen: Ein Leitfaden

Wenn Sie im Internet zu rechtlichen Informationen zum Thema „Scheidung“ suchen, befindet sich Ihre Ehe vermutlich in einer ernsthaften Krise und zumindest gedanklich ist die Trennung vielleicht bereits vollzogen. Dies ist häufiger der Fall, denn in Deutschland wird mehr als jede 3. Ehe geschieden.
Angelegenheiten rund um die Trennung sind häufig mit vielen intensiven Emotionen der Betroffenen belastet. Dies gilt umso mehr, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind und die Eheleute um das Sorgerecht streiten. Angesichts der meist vorherrschenden Emotionalität in Scheidungsverfahren ist es umso wichtiger, einige rechtliche Grundlagen zu kennen. Denn vor Gericht wird einzig und allein nach geltender Gesetzeslage entschieden und so mögen in manchen Fällen richterliche Entscheidungen ergehen, die von Betroffenen als zutiefst ungerecht empfunden werden, aber rechtlich einwandfrei sind.

Die wichtigsten Punkte, die Sie bei einer Scheidung beachten sollten, in Kürze

  • Die Eheleute können erst einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen, wenn sie vorher mindestens ein Jahr in Trennung gelebt haben. Dabei kommt es nicht auf die vorherige Dauer der Ehe an.
  • Haben die Eheleute das Trennungsjahr vollzogen, kann ein Partner den Scheidungsantrag stellen. Idealerweise stimmt der andere Partner der Scheidung zu. Dann kommt es zu einer sogenannten „einvernehmlichen Scheidung“.
  • Wurde das Trennungsjahr vollzogen und einer der Ehepartner möchte sich nicht scheiden lassen, handelt es sich um eine strittige Scheidung. In diesem ist eine Trennungszeit von mindestens drei Jahren erforderlich. Hier gibt es jedoch Härtefallregelungen, auf die wir weiter unten eingehen werden.
  • Bei Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht besteht der sogenannte „Anwaltszwang“. Im Falle einer einvernehmlichen Ehescheidung ist nur ein Rechtsanwalt erforderlich, im Falle einer strittigen Scheidung benötigen beide Parteien einen Rechtsbeistand.
  • Wenn die Verfahrenskosten die finanziellen Möglichkeiten des Antragsstellers übersteigen, kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.
  • Ein professionell durchgeführtes Mediationsverfahren kann den Eheleuten helfen, die Grundlagen für eine einvernehmliche Trennung zu schaffen
Scheidung in Lünen

Eine rechtsgültige Ehe kann in Deutschland entsprechend §1564 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ausschließlich durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. Zuständig ist dafür das Familiengericht. Familiengerichte sind an jedem Amtsgericht eingerichtet. Es entscheiden hier grundsätzlich EinzelrichterInnen ohne die Mitwirkung von Schöffen.
Für diese Verfahren besteht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass sich die Ehepartner nicht selbst vor Gericht vertreten können, sondern (bei einvernehmlichen Scheidungen) immer mindestens ein zugelassener Rechtsanwalt am Verfahren beteiligt sein muss.
Ein „Scheidungsrecht“ im Sinne der Umgangssprache existiert in Deutschland nicht.
Vielmehr werden Ehescheidungen durch unterschiedliche Gesetze geregelt, insbesondere sind hier das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen zu nennen. Die rechtliche Grundlage für Kostenentscheidungen werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und das Gerichtskostengesetz geregelt.

Aus welchen Gründen kann eine Ehe geschieden werden?

Gemäß §1565 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn sie als „zerrüttet“ angesehen werden muss und auf die Fortdauer der Ehe keine Aussicht besteht. Das Abstellen auf einmalige Konflikte und Streitigkeiten ist nicht ausreichend, die Scheidung zu begründen. Dies wird als Zerrüttungsprinzip bezeichnet und gilt als normalerweise einzig tragfähiger Scheidungsgrund. Die einzige Ausnahme bildet der Härtefall.

Was ist ein Härtefall im Scheidungsverfahren?

Wird eine unzumutbare Härte gemäß §1565 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches angenommen, dann ist die Fortführung der Ehe wie auch die Einhaltung des Trennungsjahres einem der Ehepartner nicht zuzumuten. Somit kann in diesen Fällen die Scheidung ohne das vorherige obligatorische Trennungsjahr (oder drei Trennungsjahre bei strittigen Scheidungen) vollzogen werden. Die Gründe dafür müssen in der Person des anderen Ehepartners liegen, die darüber hinaus nachweisbar sein müssen.
Für eine Ehescheidung gemäß der Härtefallregelung muss sowohl die Ehe zerrüttet, als auch eine unzumutbare Härte für die Fortführung dieser gegeben sein.
Eine unzumutbare Härte liegt beispielsweise unter folgenden Umständen vor (die immer in der Person des anderen Ehepartners liegen müssen):

  • Gewaltanwendung gegenüber dem Ehepartner, dazu zählen auch verbal geäußerte Morddrohungen
  • Alkoholmissbrauch und Ablehnung von diesbezüglichen Behandlungen
  • Beleidigungen des Ehepartners im Beisein der Kinder
  • längere Zeiträume des Drogenmissbrauchs in Anwesenheit der Kinder
  • Zweckehen, wenn zum Beispiel die Ehe geschlossen wurde, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen
  • deutliche Ablehnung bis hin zum Hass gegen nicht gemeinsame Kinder
  • psychische Erkrankungen, für die es zum Zeitpunkt der Eheschließung keine Anhaltspunkte gab

Diese Liste ist nicht abschließend. Vielmehr kommt es stets auf den Einzelfall und dessen Würdigung durch das Gericht an.

Härtefälle liegen in der Regel nicht vor, bei

  • einmalig im Affekt begangenen Tätlichkeiten
  • Verletzung der Unterhaltspflicht
  • verschwenderischem Umgang mit dem Haushaltsgeld
  • Eifersucht
  • häufigen Streitigkeiten
  • außereheliche Beziehung/en („Fremdgehen“)
Scheidung in Lünen

Konkrete Schritte zur Einleitung des Scheidungsverfahrens

Wenn Sie beabsichtigen, sich von Ihrem Ehepartner scheiden zu lassen, dann muss zunächst das Vorliegen eines Scheidungsgrundes entsprechend §1565 BGB vorliegen. Zur Einleitung des Verfahrens ist es erforderlich, einen Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht einzureichen. Zuständig ist dabei das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Sinnvoll ist es, gemeinsam mit dem Antrag Unterlagen und Anträge einzureichen, sofern dies der Begründung der Scheidung dient. Diese Schritte können grundsätzlich ohne Hilfe durch einen Rechtsanwalt gegangen werden. Erfahrungen aus der Praxis zeigen allerdings, dass es sinnvoll sein kann, bereits in dieser frühen Phase einen Juristen mit Erfahrung in Scheidungsverfahren hinzuzuziehen.
Angesichts der vielfältigen Folgen einer Trennung, zu nennen ist hier u.a. die Aufteilung der gemeinsamen Ehewohnung, die Vermögensaufteilung, die Aufteilung des Hausrats, Entscheidungen über das Sorgerecht und das Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern, empfiehlt sich eine frühe Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, da so bereits das Scheidungsbegehren bestmöglich begründet werden kann.

Kanzlei Schroeder & Kollegen in Lünen

Unsere Kanzlei im nordrhein-westfälischen Lünen hat den erklärten Anspruch, die Interessen unserer Mandanten konsequent zu vertreten. Unsere vier Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind auf unterschiedlichen Fachgebieten spezialisiert, was die Beratung unserer Mandanten aus dem Einzugsgebiet Lünen und Umgebung auf verschiedenen Rechtsgebieten mit der bestmöglichen Qualität und Kompetenz ermöglicht. Sowohl unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, als auch alle weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kanzlei, nehmen regelmäßig Fort- und Weiterbildungsangebote in Anspruch, sodass unser Qualitätsanspruch dauerhaft gewahrt bleibt.
Wir bieten eine umfassende rechtliche Beratung in so gut wie allen Situationen und Lebenslagen, die durch die breite Qualifikation unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ermöglicht wird. Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet Lünen oder Umgebung stammen, sind wir Ihre erste Anlaufstelle in Rechtsfragen.

Kontaktieren Sie bitte:

Schroeder & Kollegen Rechtsanwälte
Waltroper Str. 23
44536 Lünen

Telefon: 0231 9931730
E-Mail: rechtsanwaelte@schroeder-kollegen.nrw
https://www.schroeder-kollegen.nrw/

Der Autor

Schroeder & Kollegen Rechtsanwälte

Waltroper Str. 23, 44536 Lünen

Telefon: 0231 9931730
Web: https://www.schroeder-kollegen.nrw/

Über den Autor

Schroeder & Kollegen Rechtsanwälte

Waltroper Str. 23,
44536 Lünen

Telefon: 0231 9931730
E-Mail: rechtsanwaelte@schroeder-kollegen.nrw
Website: https://www.schroeder-kollegen.nrw/

Die Kanzlei Schroeder & Kollegen steht ihnen gerne bei rechtlichen Fragen jeder Art zur Seite. Wir streben danach durch qualifizierte Beratung gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, unterstützen Sie aber selbstverständlich auch bei gerichtlichen Anliegen. Unsere vier RechtsanwältInnen beraten Sie ohne Weiteres in ihren Rechtsgebieten oder in jeglichen Anliegen, die Sie sonst haben.