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Sicherheit im Fokus: Alles Wissenswerte über Feststellanlagen für effektiven Brandschutz und barrierefreie Zugänge

Feststellanlagen in Hamburg: Definition, Anwendungsbereiche und Abnahmeverpflichtung

Feststellanlagen gehören zu den Geräten, die im Bereich der Brandschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Die Vorrichtungen werden gezielt eingesetzt, um das Ausbrechen eines Brandes zu verhindern. Dies bedeutet, dass die Funktion eines Raumabschlusses, der beweglich ist – dies kann beispielsweise eine Tür oder ein Tor sein – im Brandfall kontrolliert unwirksam gemacht wird. Auf diese Weise sorgen Feststellanlagen in Hamburg für mehr Sicherheit in privaten Haushalten und in Unternehmen.

In diesem Ratgeber zu Feststellanlagen in Hamburg erfahren Sie, was Feststellanlagen sind, welche rechtlichen Normen im Zusammenhang mit Feststellanlagen in Hamburg beachtet werden müssen, welche Unterschiede es gibt und was Sie bei Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen beachten sollten. Abschließend informieren wir Sie über die Abnahmeverpflichtung, die Sie bei dem Aufstellen einer Feststellanlage in Hamburg erfüllen müssen.

Was sind Feststellanlagen?

Eine Feststellanlage – kurz FSA – ist eine spezielle Vorrichtung, die eingesetzt wird, um einen Brandabschluss offenzuhalten. Als Brandabschlüsse gelten beispielsweise Rolltore, Rauchschutztüren und Schutztüren, die das Ausbrechen eines Feuers in Schach halten sollen. Gerade in dichtbesiedelten Gegenden sind Brandschutztüren mit gesonderten Sicherheitsvorkehrungen wichtig, weshalb Feststellanlagen in Hamburg ein besonders wichtiges Thema darstellen.

Ist die Feststellanlage in Hamburg etwas in einer Fabrik oder einem Museum z. B. in einem Brandmelder integriert, erfüllt das Gerät seine Funktion durch das Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung. Dies führt dazu, dass offenstehende Abschlüsse sich selbsttätig schließen.

Wegen der Eigenschaften, die eine Feststellanlage mitbringt, eignen sich die Geräte optimal für den Einsatz an allen beweglichen Raumabschlüssen.

Wie sind Feststellanlagen aufgebaut?

Jede Feststellanlage in Hamburg besteht aus den folgenden vier Elementen:

  • Die Auswertung und Zentrale der Energieversorgung.
  • Die Feststelleinrichtung, die in Form einer magnetischen Ankerplatte oder als Türschließer installiert wird. Hier ist die Feststellung der Anlage intern wie extern möglich.
  • Ein Branderkennungselement, dies kann beispielsweise ein Brandmelder oder ein Rauschschalter sein.
  • Ein Handauslösetaster, der zum manuellen Verschließen eines beweglichen Raumabschlusses verwendet werden kann. Optimal ist es, wenn das Gerät über zwei Auslösehandtaster verfügt.

Gesetzlich ist für Feststellanlagen in Hamburg bestimmt, dass die Taster einer Feststellanlage rot gekennzeichnet sein müssen. Überdies muss hier die Aufschrift »Tür schließen« oder »Tor schließen« aufgebracht sein. Die Größe des manuellen Türschließers ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss mindestens 16 Quadratzentimeter betragen.

Feststellanlagen in Hamburg: Wofür werden sie genutzt?

Die Feststellanlagen in Hamburg werden genutzt, um folgende Zwecke zu erfüllen:

  • Sie sollen Personen und Sachwerte vor dem Ausbruch eines Feuers schützen.
  • Sie dienen der Aufrechterhaltung von Rettungs- und Fluchtwegen.
  • Sie sollen den Ausbruch von Feuer und Rauch möglichst lange hinauszögern.

Die Feststellanlage in Hamburg kann besonders dort sinnvoll eingesetzt werden, wo Durchgänge stark frequentiert sind. Dies ist z. B. in einem Unternehmen mit einem hohen Kundenaufkommen der Fall. Zu beachten ist, dass die Feststellanlage immer betriebsbereit sein muss. Dies bedeutet, dass sie auch nach Feierabend oder über Nacht nicht abgeschaltet werden darf. Überdies sollte sie regelmäßig mit einer Kontrolle gewartet werden. Abhängig von dem Zustand des Geräts erfolgt diese Kontrolle monatlich oder vierteljährlich. Mit dieser Prüfung wird gewährleistet, dass die Feststellanlage ihre Funktionen einwandfrei ausführt.

Welche rechtlichen Normen müssen im Zusammenhang mit Feststellanlagen in Hamburg beachtet werden?

Der Umgang, die Installation, die regelmäßige Kontrolle und die Abnahmeverpflichtung zu den Feststellanlagen in Hamburg sind rechtlich abgesichert in Gesetzen, Normen und Richtlinien. Dabei müssen vorrangig die bauaufsichtlichen Zulassungen beachtet werden.

Eine Norm, die im Zusammenhang mit einer Feststellanlage in Hamburg entwickelt wurde, ist die DIN 14677. Hier hat der Gesetzgeber insbesondere festgehalten, wie die Instandhaltung von Feststellanlagen zu handhaben ist. Zum Ziel hat diese Norm, den einwandfreien Betriebszustand einer Feststellanlage zu gewährleisten, wenn dies bestimmungsgemäß eingesetzt wird. Überdies ist es notwendig, alle Schritte, die im Zusammenhang mit einer Feststellanlage notwendig werden, zu dokumentieren.

Die Fachkraft, die die Feststellanlage bedient, muss über einen Kompetenznachweis verfügen, der alle fünf Jahre aktualisiert wird.

Damit ergeben sich aus der DIN 14677 neben den Maßnahmen, die bei der Instandhaltung einer Feststellanlage einzuhalten sind, auch die speziellen Anforderungen, die eine Fachkraft erfüllen muss.

© Hekatron Vertriebs GmbH

Welche Unterschiede gibt es bei Feststellanlagen?

Bei den Feststellanlagen in Hamburg sind die folgenden Unterschiede zu beachten:

  • Brandmelder in Feststellanlagen
  • Ansteuerung der Feststellanlagen durch Brandmeldeanlagen

Brandmelder in Feststellanlagen

Brandmelder in Feststellanlagen kennzeichnen sich heute durch optische Rauchmelder, die in der Regel nach dem Streulichtprinzip eingesetzt werden. In einigen wenigen Fällen werden die Feststellanlage als Wärmedifferenzialmelder eingesetzt.

Ansteuerung der Feststellanlagen durch Brandmeldeanlagen

Nach der DIN 14675 ist es vom Gesetzgeber zugelassen, dass eine Feststellanlage in Hamburg auch von Brandmeldeanlagen angesteuert wird. Erlaubt ist dagegen nicht, dass die Meldung an die Feuerwehr weitergegeben wird. Wichtig ist aber auch hier, dass die Feststellanlage über ein eigenes Branderkennungselement verfügt.

Was ist bei Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen zu beachten?

Feststellanlagen können auch in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Zu diesen explosionsgefährdeten Bereichen gehören beispielsweise Schiffe, Bohrinseln, Industrieanlagen oder Chemieparks. Branchen, die eine besondere Bedeutung in der Hansestadt haben, weswegen Feststellanlagen in Hamburg von besonderer Bedeutung sind.

Wegen der ohnehin gesundheitsgefährdenden Umgebung stellt der Gesetzgeber auch hier besondere Anforderungen an den Betrieb einer Feststellanlage in Hamburg. So ist es beispielsweise wichtig, dass die Teile, die in einer Feststellanlage verbaut sind, vor Explosionen geschützt sind. Überdies muss gewährleistet sein, dass der Gesetzgeber die Feststellanlage für einen bestimmten explosionsgefährdeten Bereich zugelassen hat. Das einsetzende Unternehmen muss die Voraussetzungen überprüfen und sicherstellen, dass die Feststellanlage in Hamburg mit den in den explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzten Geräten kompatibel ist. Anderenfalls kann die Sicherheit der Mitarbeiter:innen nicht gewährleistet werden.

Was sollten Sie zur Installationspflicht von Feststellanlagen wissen?

Damit die Feststellanlage in Hamburg ihre einwandfreie Funktion ausführen kann, muss sie korrekt installiert sein. Der Gesetzgeber schreibt hierzu vor, dass die Installation nur von einer fachlich versierten Kraft durchgeführt werden darf. Insbesondere ist auf die Gefahrenquelle zu beachten, dass die Anlagen elektrisch gesteuert werden. Hieraus folgt, dass die Fachkraft auch über gesicherte Kenntnisse im elektronischen Bereich verfügen muss.

Die Abnahmeverpflichtung für Feststellanlagen in Hamburg

Die einwandfreie Funktion einer Feststellanlage in Hamburg muss über den gesamten Zeitraum der Inbetriebnahme gewährleistet sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Anlage nach der ersten Inbetriebnahme zu kontrollieren und regelmäßige Wartungstermine zu vereinbaren.

Die Funktionsprüfung sollte in einem Zeitrahmen von einem Monat durchgeführt werden. Haben sich bei den Prüfungen innerhalb eines Jahres keine Mängel an der Feststellanlage in Hamburg ergeben, kann der Zeitrahmen für die nächste Funktionsprüfung auf drei Monate ausgedehnt werden.

Das Team Auschra – Profi & Ratgeber für Feststellanlagen in Hamburg

Die Firma Auschra & Beinroth Metallbau GmbH & Co. KG aus Winsen erweist sich als erfahrener und kompetenter Partner, wenn es um die korrekte Installation einer Feststellanlage in Hamburg geht. Das engagierte Team setzt sich aus den Geschäftsführern, einem Metallbaumeister und einem Kollegen im Service zusammen. Die Mitarbeiter unterstützen einander und stehen auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die korrekte Installation einer Feststellanlage in Hamburg aber natürlich auch in anderen Orten geht.

Für alle Anliegen, die im Zusammenhang mit einer Feststellanlage in Hamburg oder anderes wo anfallen, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Serviceleitung auf. Wir melden uns schnellstmöglich zurück und besprechen gemeinsam, wie eine Zusammenarbeit aussehen könnte.

Zusammenfassung des Ratgebers zu Feststellanlagen in Hamburg

Bei einer Feststellanlage handelt es sich um eine Vorrichtung, die als Schutzmaßnahme zur Verhinderung von Bränden und Feuer eingesetzt wird. Dabei erfüllt sie insbesondere die Funktion, einen Brandabschluss offenzuhalten.

Jede Feststellanlage ist mit einer Zentrale für die Energieversorgung und einem Branderkennungselement ausgestattet. Überdies ist es wichtig, dass die Anlage einen Handauslösetaster hat, der das manuelle Verschließen eines Brandabschlusses möglich macht. Damit die Feststellanlage auch die höchsten Anforderungen an die Sicherheit erfüllt, dürfen die Taster nur in der Farbe rot installiert sein. Überdies sind sie mit der Aufschrift »Tor zu« oder »Tür zu« versehen.

Sowohl bei der Installation als auch bei der Abnahme einer Feststellanlage in Hamburg müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sein. Diese beziehen sich beispielsweise darauf, dass die Kontrollen nur von einer Fachkraft durchgeführt werden müssen.  Die Firma Auschra und Beinroth achtet darauf, dass bei Abschluss eines Wartungsvertrages alle Wartungstermine eingehalten werden.

Ihnen hat unser Ratgeber zu Feststellanlagen in Hamburg gefallen? Dann lesen Sie auch unseren Ratgeber über Brandschutztüren in Hamburg.

Kontaktieren Sie bitte:

Auschra & Beinroth Metallbau GmbH & Co. KG
Gutenbergstraße 9
21423 Winsen (Luhe)

Telefon: +49 (0) 4171 / 787 55 – 0
Telefax: +49 (0) 4171 / 787 55 28
E-Mail: info@auschra.de
https://www.auschra.de/

Der Autor

Auschra & Beinroth Metallbau GmbH & Co. KG

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Wir von AUSCHRA & BEINROTH zeichnen uns durch hochqualifizierte Mitarbeiter aus, die über eine langjährige Expertise im Bereich Türen-, Elemente- und Metallbau verfügen. Von Anfang an sind Innovation, Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit die Grundpfeiler unserer Unternehmensphilosophie. Dabei steht stets der Kunde im Fokus. Unsere Vertriebs- und Serviceteams sind darauf ausgerichtet, Ihnen die bestmögliche Betreuung zu bieten.