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Rechtsklarheit beginnt hier – Ihr Notar in Bremen

Ein Ratgeber mit Unterstützung der von Seggern, Quaß, Linster GbR in Delmenhorst.

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er steht Ihnen als unparteiischer und kompetenter Berater in schwierigen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Gesellschaftliche Transaktionen sowie Beratung und Gestaltung im Ehevertragsrecht bilden gleichfalls einen wichtigen Kern notarieller Tätigkeit. Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

• Immobilienrecht
• Erbrecht
• Familienrecht
• Gesellschaftsrecht
• Handelsrecht
• Schenkungsrecht
• Landwirtschaftsrecht
• Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
• Schuldbegleichungen und Vollstreckungen
• Urkundenbeglaubigung

Je nach Rechtsordnung und Land können die Tätigkeitsbereiche eines Notars variieren. In einigen Ländern, wie z. B. in Deutschland, haben Notare eine wichtige öffentliche Funktion und sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. In anderen Rechtsordnungen können Notare auch weitere Aufgaben wahrnehmen.

Welche Voraussetzungen bringt ein Notar oder eine Notarin mit?

Als Notar oder Notarin benötigt man in der Regel eine juristische Ausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Juristische Ausbildung: Um als Notar tätig zu werden, muss man ein Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich abgeschlossen haben. In Deutschland muss man das Erste Juristische Staatsexamen bestanden haben und eine mehrjährige Referendarzeit durchlaufen haben.
  • Bestehen des Notarexamens: Nach Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen muss man das Notar-Examen bestehen. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Prüfung, die die fachliche Eignung für das Notaramt testet.
  • Berufserfahrung: Nach Abschluss der Referendarzeit muss man mehrere Jahre als Rechtsanwalt oder Richter tätig gewesen sein, bevor man sich als Notar bewerben kann. In Deutschland beträgt die Mindestzeit für die Zulassung zum Notaramt in der Regel 5 Jahre. Neben der fachlichen Qualifikation ist auch die persönliche Eignung eine wichtige Voraussetzung. Hierbei prüft die zuständige Behörde, ob der Bewerber oder die Bewerberin charakterlich geeignet und zuverlässig ist.
  • Zulassung durch die zuständige Behörde: Nach Bestehen des Notar-Examens muss man sich bei der zuständigen Behörde um die Zulassung zum Notaramt bewerben. Hierbei wird die fachliche und persönliche Eignung erneut geprüft.

Ein Notar sollte über umfangreiche Fachkenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten verfügen. Hierzu gehören insbesondere das Zivilrecht, das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Erbrecht. Diese Voraussetzungen gelten in Deutschland und können in anderen Ländern abweichen.

Notarischer Wachsstempel

Die Tätigkeiten eines Notariats

Beurkundung von Verträgen:
Der Notar ist befugt, Verträge zu beurkunden. Hierbei prüft er den Vertragsinhalt und klärt die Beteiligten über die rechtlichen Konsequenzen auf. Er stellt sicher, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Parteien sich freiwillig und ohne Zwang dazu entschieden haben. Wenn alle Beteiligten mit dem Vertrag einverstanden sind, wird er von dem Notar beurkundet. Die Beurkundung erfolgt in der Regel in Form einer Niederschrift, die vom Notar unterschrieben und mit seinem Amtssiegel versehen wird.

Beglaubigung von Unterschriften:
Der Notar beglaubigt Unterschriften auf Urkunden und Dokumenten. Hierbei bestätigt er die Echtheit der Unterschrift. Um eine Unterschrift beglaubigen zu lassen, muss die betreffende Person in der Regel persönlich beim Notar erscheinen und die Unterschrift unter dessen Aufsicht leisten. Der Notar vergleicht dann die Unterschrift mit derjenigen in seinem Amtsbuch und bestätigt die Echtheit durch eine Beglaubigungsbescheinigung.

Erstellung von Testamenten:
Der Notar berät und unterstützt bei der Erstellung von Testamenten und anderen Verfügungen von Todes wegen. Hierbei prüft er die rechtlichen Möglichkeiten und berät die Beteiligten zu den Folgen ihrer Entscheidungen. Der Notar stellt das Testament auf und sorgt dafür, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nachdem das Testament von dem Erblasser unterzeichnet wurde, wird es vom Notar beurkundet und in dessen Verwahrung aufbewahrt.

Beurkundung von Immobilientransaktionen:
Der Notar ist für die Beurkundung von Immobilientransaktionen wie dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken zuständig. Er prüft die rechtlichen Voraussetzungen und stellt sicher, dass die Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nachdem alle Beteiligten den Vertrag unterzeichnet haben, wird dieser von dem Notar beurkundet und in das Grundbuch eingetragen.

Beratung bei Erbangelegenheiten:
Der Notar berät bei Erbangelegenheiten und erstellt Erbverträge. Er prüft die rechtlichen Voraussetzungen und berät die Beteiligten zu den Folgen ihrer Entscheidungen. Der Notar sorgt dafür, dass der Erbvertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und beurkundet diesen.

Gründung von Gesellschaften:
Der Notar unterstützt bei der Gründung von Gesellschaften wie beispielsweise GmbHs oder AGs. Hierbei stellt er den Gesellschaftsvertrag auf und prüft, ob dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Notar kümmert sich auch um die Eintragung ins Handelsregister und die Ausstellung von notariell beglaubigten Dokumenten.

Beurkundung von Vollmachten:
Bei der Beurkundung einer Vollmacht prüft der Notar die Identität der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers und klärt sie über die Tragweite der Vollmacht auf. Er stellt sicher, dass die Vollmacht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass sie freiwillig und ohne Zwang erteilt wurde. Wenn alle Beteiligten mit der Vollmacht einverstanden sind, wird sie von dem Notar beurkundet. Die Vollmacht wird dann in der Regel in Form einer Niederschrift dokumentiert, die vom Notar unterschrieben und mit seinem Amtssiegel versehen wird.
Eine notariell beurkundete Vollmacht hat den Vorteil, dass sie im Zweifelsfall als Beweis für die tatsächliche Erteilung der Vollmacht dienen kann. Außerdem ist sie in der Regel besser geeignet, um im internationalen Verkehr akzeptiert zu werden.

Notariatstätigkeiten in Bremen

In Bremen sind Notare wichtige Rechtsexperten, die bei der Beurkundung und Beglaubigung von rechtlichen Dokumenten eine unverzichtbare Rolle spielen. Sie unterstützen Bürger und Unternehmen in verschiedenen Bereichen, wie Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht. Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes gewährleisten Notare in Bremen die Rechtssicherheit und fördern das Vertrauen in Rechtsgeschäfte. Dabei sind sie an strikte gesetzliche Vorgaben gebunden und unterliegen einer strengen beruflichen Aufsicht, um den hohen Qualitätsstandards ihrer Tätigkeit gerecht zu werden.

Vertragsunterzeichnung beim Notar

In Notariatsfragen für Sie da – von Seggern, Quaß, Linster in Bremen

Unsere Kanzlei von Seggern, Quaß, Linster in Delmenhorst und Ganderkesee ist eine über Jahrzehnte erfolgreiche Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei, die auch in Bremen tätig ist. Das liegt auch daran, dass wir uns auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, Fachanwaltslehrgänge erfolgreich absolviert haben und Fortbildung in unserer Kanzlei großgeschrieben wird. Nur so können wir unsere Mandantinnen und Mandanten optimal beraten und erfolgreich vertreten.
Unsere Kanzlei bietet eine breite Palette an Rechtsdienstleistungen an, darunter Notariatstätigkeiten, Beratung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie die Begleitung von Transaktionen und Geschäftsabschlüssen.
In der Region Bremen und Umgebung genießt die Kanzlei von Seggern, Quaß, Linster einen hervorragenden Ruf. Dank ihrer erstklassigen juristischen Leistungen und ihrer kundenorientierten Herangehensweise haben sie sich als verlässlicher Partner für rechtliche Belange etabliert.
Wir legen großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei werden die Interessen der Mandanten stets in den Mittelpunkt gestellt. Wenn Sie weitere Informationen über unsere Kanzlei von Seggern & Quaß Rechtsanwälte Notare Fachanwälte haben möchten und unsere Unterstützung bei Rechts- und/oder Notariatsfragen benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da.

Kontaktieren Sie uns:

von Seggern, Quaß, Linster GbR
Lange Str. 85/86
27749 Delmenhorst

Telefon: 04221 963800
Fax: 04221 9638099
E-Mail: mail.del@rdg-recht.de
Website: https://www.rdg-recht.de/

Der Autor

von Seggern, Quaß, Linster GbR

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Wir, die Kanzlei von Seggern, Quaß, Linster in Delmenhorst und Ganderkesee, sind eine über Jahrzehnte erfolgreiche Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei. Dies beruht auch darauf, dass wir alle auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert sind, Fachanwaltslehrgänge mit Erfolg besucht haben und die Fortbildung in unserer Kanzlei ganz groß geschrieben wird. Nur so können wir unsere Mandantinnen und Mandanten optimal beraten und erfolgreich vertreten.