Gepflegt und umsorgt: Professionelle Pflege in Oyten
Ein Ratgeber mit Unterstützung von der Seniorenpflegeheim Hubertus GmbH & Co.KG.
- Pflegeversicherung abschließen
- Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erhalten
- Einstufung des Pflegegrades
- Welche Möglichkeiten der Pflege ist die Richtige für mich?
- Hubertus Seniorenbetreuung am Oyter See
In Oyten im Bundesland Niedersachsen bei Bremen wohnen aktuell 16.000 Menschen. Aus dem Demografiebericht der Region geht hervor, dass etwa 23 % der Anwohner und Anwohnerinnen Oytens über 65 Jahre alt sowie etwa 8 % sogar über 80 Jahre alt sind. Hingegen wohnen nur etwa 18 % der Menschen im Alter unter 18 Jahre in Oyten. Somit ergeben sich aus der Demografie große Herausforderungen in der Pflege und Gesundheit in Oyten.
Niemand wünscht sich pflegebedürftig zu sein, doch ab einem bestimmten Alter ist dies für viele Menschen Realität. In Niedersachsen sind aktuell ca. 22 % der über 75-jährigen bis 85-jährigen Personen pflegebedürftig. Folglich macht es sowohl für ältere Menschen als auch für Angehörige vorab Sinn, sich über die Möglichkeiten der Pflege in ihrem Bundesland zu informieren. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen daher eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung geben, was zu tun ist, wenn Sie pflegebedürftig sind und schnelle Hilfe erhalten möchten.
Pflegeversicherung abschließen
Sobald Sie gesetzlich oder privat in Deutschland versichert sind, sind Sie auch automatisch pflegeversichert. Ebenso sind familienversicherte Personen auch pflegeversichert. Das kann zum Beispiel auch für Eheleute zutreffen, wo ein Partner viel mehr verdient als der andere. Jedoch deckt die Pflegeversicherung nur die Grundversorgung ab, sodass man sich über Pflegezusatzversicherungen vorab informieren sollte.
Pflegekostenversicherung
Leider sind die Kosten für einen Platz im Pflegeheim in Niedersachsen in den letzten drei Jahren von 1428 Euro auf 1767 Euro gestiegen. Die Grundrente beträgt allerdings nur 1060 Euro und somit haben Geringverdiener ein Problem. Je nach Pflegegrad kann es somit sein, dass Sie unter dem Strich nicht die Kosten für die Pflege decken können. Eine Pflegekostenversicherung erstattet die Pflegekosten, die nach der Vorleistung der Pflichtversicherung noch verbleiben. Auf diese Weise gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie die Pflegekosten zumindest deckeln können. Die Pflegekosten müssen allerdings hier immer genau nachgewiesen werden, was mitunter etwas anstrengend sein kann.
Pflegetage- oder Pflegemonatsgeldversicherung
Warum sollte man nicht mehr aus der Pflegeversicherung erhalten, als die Pflege tatsächlich kostet. In einer Pflegetage- oder Pflegemonatsgeldversicherung wird ein bestimmter fester Geldbetrag gezahlt, der sich natürlich auch an die Pflegebedürftigkeit richtet. Die Zahlungen sind allerdings unabhängig von irgendwelchen Nachweisen, sodass man weniger Bürokratie und eventuell auch mehr Geld am Ende des Monats übrig bleibt.
Pflege-Rentenversicherung
Eine Pflegerentenversicherung ist sowas wie eine Lebensversicherung für die Pflege. Hier wird allen pflegebedürftigen Personen eine bestimmte monatliche Pflegerente ausgezahlt.
Staatliche Förderung
Unter bestimmten Bedingungen fördert der Staat diese Versicherungen. Hierbei muss man beispielsweise jeden Monat mindestens 10 Euro in eine solche Zusatzversicherung einzahlen, damit alle Pflegegrade innerhalb der Versicherung abgedeckt sind. Ebenso sollte die Versicherung mindestens 600 Euro bei Pflegegrad 5 auszahlen. Hier sollte man sich am besten bei einem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens vorab informieren.
Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen
Mal angenommen, Sie sind pflegebedürftig und brauchen dringend Hilfe. In diesem Fall wäre der erste Schritt, telefonisch oder schriftlich einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse in Oyten zu stellen. Falls Sie den Antrag nicht mehr selbst stellen können, so können Sie Angehörige oder Ihre Nachbarn bevollmächtigen. Mit entsprechender Vollmacht können alle Personen über 18 Jahre einen Antrag auf Pflegeversicherung für Sie stellen.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erhalten
Sobald man Pflegeleistungen bezieht oder einen Antrag gestellt hat, kommt die Pflegekasse meist automatisch mit einem Termin für eine Pflegeberatung oder einem Beratungsgutschein auf Sie zu. Nach § 7a SGB XI ist die Beratung für Versicherte kostenlos und auf Wunsch kommt der Pflegeberater oder die Pflegeberaterin auch zu Ihnen nach Hause. Im Beratungsgespräch wird es darum gehen, wie Sie die Einstufung des Pflegegrades vornehmen und welche Leistungen Sie in Geld- und Sachform beantragen können.
Einstufung des Pflegegrades
Jede zu pflegende Person soll genau so viel Hilfe bekommen, wie sie benötigt. Somit wird vorher von einem Gutachter vom Medizinischen Dienst (MDK) oder Medicproof zu Ihnen nach Hause entsandt, um ein Gutachten zu erstellen. Mithilfe dieses Gutachtens wird ihr Pflegegrad bestimmt, welche auch die Höhe der finanziellen Unterstützung in Sachen Pflege regelt. Das Gutachten zur Bestimmung des Pflegegrades umfasst sechs Punkte, die erfassen, wie gut Personen sich selbstständig bewegen, den Alltag planen, sich selbst versorgen, soziale Kontakte pflegen oder medizinische Hilfe und Behandlung benötigen. Ebenso werden psychologische Auffälligkeiten der Person erfasst, falls die zu pflegende Person beispielsweise an Angstzuständen, Wutausbrüchen oder Depression leidet.
Pflegegrade 1 bis 5
Nach diesen Kriterien wird das Gutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt und der individuelle Pflegegrad ermittelt. Wird eine Person mit Pflegegrad 1 eingestuft, so kann sie weitgehend ohne Hilfe selbstständig leben. Bei einem Pflegegrad von 5, braucht die zu pflegende Person meist ständige Betreuung und medizinische Hilfe, wie sie meist nur in einer Klinik oder einem Pflegeheim gegeben ist. Die anderen Pflegegrade 2 bis 4 bewegen sich zwischen diesen beiden Extremen.
Pflegetagebuch kann bei der Einstufung des Pflegegrades helfen
Es hilft vorab, ein Pflegetagebuch zu führen, da die zu pflegende Person am Tag des Gutachtens auch zufällig einen verhältnismäßig guten Tag haben kann. Ebenso sollte man Angehörige am Tag des Gutachtens mit dazu nehmen, da sie somit Zeugen haben, die den Ablauf der Begutachtung bestätigen können. Der Eindruck, den der Gutachter bekommt, sollte möglichst objektiv sein. Falls Sie der Meinung sind, dass Ihre Pflegebedürftigkeit falsch eingeschätzt wurde, können Sie mithilfe von einem Anwalt einen Widerspruch gegen den Beschluss einlegen.
Pflegegrad bestimmt die finanziellen Leistungen
Die Einstufung des Pflegegrades ist sehr wichtig. Je höher der Pflegegrad ist, desto bedürftiger ist die zu pflegende Person, und je mehr Geld und Sachleistungen erhält sie. Seit 2017 bekommt man beispielsweise für Pflegegrad 2 eine Geldleistung von 165,22 €, während man für Pflegestufe 5 etwa 611,94 € erhält.
Welche Möglichkeiten der Pflege ist die Richtige für mich?
Zunächst haben die meisten pflegebedürftigen Menschen den Wunsch, zu Hause gepflegt zu werden. In Niedersachsen waren im Jahr 2020 etwa 456.255 Menschen pflegebedürftig. Etwa 75 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause entweder durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt. Etwa 25 % der Menschen wurden in Pflegeheimen oder stationären Pflegeheimen untergebracht.
Ambulanter Pflegedienst – Was sind die Vor- und Nachteile
Die meisten Menschen in Niedersachsen werden durch Angehörige gepflegt. Doch wenn die Angehörigen die Pflege nicht komplett leisten können, dann besteht die Möglichkeit, durch Pfleger bzw. Pflegerinnen in Form eines ambulanten Pflegedienstes im eigenen Heim versorgt zu werden. Jedoch hat dies alles Vor- und Nachteile. Natürlich ist es ein Vorteil, dass die zu pflegenden Personen zu Hause bleiben können. Ebenso entstehen geringere Kosten als durch eine stationäre Pflege im Pflegeheim. Besonders schätzen die zu pflegenden Personen jedoch die individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung. Zu den Nachteilen gehört, dass die Angehörigen häufig noch sehr viel leisten müssen, da eine ambulante Pflege keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ermöglicht.
Stationäre Pflege – die Vor- und Nachteile
Ab einem bestimmten Pflegegrad oder falls Angehörige oder ein Pflegedienst die Pflegebetreuung nicht mehr leisten können, kommt die stationäre Pflege in Betracht. Hier wird die betroffene Person nicht zu Hause, sondern in einem Pflegeheim oder in einer Klinik gepflegt. Der Vorteil liegt hier darin, dass man rund um die Uhr durch geschultes Personal betreut wird. Die gute medizinische Versorgung kann bei schweren Erkrankungen wie Demenz oder Alzheimer sowie starken körperlichen Einschränkungen sinnvoll sein. Der Nachteil ist natürlich, dass die zu pflegende Person nicht zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld bleiben kann. Ebenso sind die Kosten der stationären Pflege meist ungleich höher, was ohne Pflegezusatzversicherung schnell zu Überlastungen führen kann.
Hubertus Seniorenbetreuung am Oyter See
Unser Seniorenheim liegt direkt am Oyter See, angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet, umgeben von Wiesen und Wäldern in einer malerischen Umgebung. Hierbei steht bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer der Mensch an erster Stelle. In unserer Pflegeeinrichtung können sowohl Personen für die Zeit einer Kurzzeitpflege, zum Beispiel nach einem Unfall, der Verhinderungspflege bei Urlaub der Angehörigen oder die vollstationäre Pflege für Personen mit erhöhter Pflegebedürftigkeit untergebracht werden. Unser Personal ist vor allem auch für Personen, die Demenz oder starke medizinische Betreuung benötigen, spezialisiert und geschult.
Falls Sie Interesse haben, können Sie gern auf ein gemütliches Mittagessen vorbeikommen und sich unsere Einrichtung ansehen und erste Eindrücke gewinnen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Kontaktieren Sie bitte:
Seniorenpflegeheim Hubertus GmbH & Co.KG
Allerstraße 45A
28876 Oyten
Telefon: 04207911580
E-Mail: info@hubertus-seniorenbetreuung.de
https://www.hubertus-seniorenbetreuung.de/