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Expertenrat in Steuerfragen: Steuerberatung in Oldenburg

Steuerberatungen bieten privaten und gewerblichen Kunden wichtige Hilfestellungen in steuerlichen Angelegenheiten. Damit ist die Steuerberatung gleichzeitig ein Teil der Rechtsberatung und unterliegt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland dem Steuerberatungsgesetz (oder kurz: StBerG). Ein Steuerberater bietet also eine vollumfängliche Steuerrechtspflege und ist deshalb mit vielfältigen Berufsaufgaben betraut. Von der reinen Einkommenssteuererklärung bis hin zur Lohnbuchhaltung übernimmt eine Steuerberatungsgesellschaft aus Oldenburg in der Regel eine Vielzahl an Aufgaben, die von Mandanten zu Mandaten unterschiedlich sein können. Der nun folgende Artikel soll sich daher einmal mit den Kernaufgaben einer Steuerberatungsgesellschaft und Ihnen sämtliche Informationen zu diesem Thema liefern.

Steuerberatungsgesellschaften bieten professionelle Beratungsleistungen hinsichtlich der Erledigung verschiedenster steuerlicher Aufgaben. Die Leistungen stehen dabei sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern, Selbstständigen und Freiberuflern zur Verfügung. Ebenso können sich Schüler, Studenten sowie Arbeitslose, Rentner und Pensionäre an eine erfahrene Steuerberatungsgesellschaft innerhalb der Stadt sowie dessen unmittelbaren Umgebung wenden. Im Wesentlichen umfasst das Leistungsspektrum von Steuerberatungsgesellschaften aus Oldenburg daher die folgenden Leistungen:

  • Erstellung von Steuererklärungen jeglicher Art
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Lohn- und Finanzbuchhaltung für gewerbliche Kunden
  • verschiedenartige, betriebswirtschaftliche Beratungen
  • Existenzgründungsberatungen
  • Steuerplanung und Steueroptimierung
  • Wahl der geeigneten Gesellschaftsformen
  • steuerliche Vertragsgestaltungen
  • Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen
  • Steuerberatungsleistungen bei Unternehmensnachfolge sowie Schenkung
    und Erbschaft
  • Immobiliensteuerrecht

Wie Sie sehen, bietet ein Steuerberater eine Fülle an Leistungen und steht Ihnen in puncto Steuern als fachkompetenter und wichtiger Ansprechpartner für steuerliche Fragen zur Seite. Im Folgenden sollen die einzelnen Leistungen für Privatpersonen und Unternehmen aber noch einmal ausführlicher aufgezeigt werden.

Steuerberatung, Oldenburg

Diese Leistungen erbringt ein Steuerbüro für Unternehmen

Für den Erfolg Ihres Unternehmens ist eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung zunächst unabdingbar, weshalb dies zu den Kernkompetenzen eines Steuerberaters gehört. Hierunter fallen vor allem Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (oder kurz: BWAs) sowie Liquiditätsanalysen, Summen- und Saldenlisten und Umsatzsteuer Voranmeldungen. Die Auswertungen werden in der Regel monatlich erstellt und durch die Steuerberatungsgesellschaft zugestellt.

Im Bereich der Lohnbuchhaltung kümmert sich eine Steuerberatungsgesellschaft vor allem um die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Aber auch um Meldungen an das Finanzamt, an Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger. Der Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnungen umfasst dabei auch Sonderzahlungen, Baulohnabrechnungen und die Begleitung von Lohnsteuer-Außenprüfungen.

Diese Leistungen erbringt ein Steuerbüro für Privatpersonen

Ebenso vielseitig ist aber auch das Leistungsspektrum für Privatpersonen, welches Sie in einer Steuerberatungsgesellschaft erfahren können. Hier reichen die Leistungen von der Anfertigung von Einkommenssteuererklärungen bis hin zu Einnahme-Überschussrechnungen (kurz: EÜRs) und Schenkungs- sowie Erbschaftssteuererklärungen. Gute Steuerberatungsgesellschaften bieten überdies noch besondere Leistungen innerhalb der Bereiche Altersvorsorgeplanung, Beurteilungen von Immobilieninvestitionen und bieten Hilfestellungen bei der Testamentgestaltung.

Für Ihre Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit behält der Gesetzgeber einen monatlichen Steueranteil – die Lohnsteuer – ein. Diese wird von Ihnen direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. Das Finanzamt vermutet jedoch in vielen Fällen, dass Sie zum Teil noch unversteuerte Einnahmen aus nicht-selbstständiger Arbeit erzielen oder gar weitere Einnahmequellen aus selbstständiger Arbeit besitzen.

In folgenden Fällen ist daher die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung gemäß § 46 EstG (Einkommenssteuergesetz) für Arbeitnehmer verpflichtend (1):

  1. Sie haben im vergangenen Kalenderjahr Nebeneinkünfte von mehr als 410,00 Euro erzielt
  2. Sie haben Freibeträge (zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) in Anspruch genommen, die einer nochmaligen Steuerprüfung bedürfen
  3. Sie hatten eine Abfindung aus mehrjähriger Berufstätigkeit erhalten
  4. Sie haben einen nur beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner
  5. Sie haben Einkünfte im Ausland erzielt
  6. Bei der reinen Erzielung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit müssen Sie bei Einkommen oberhalb der geltenden Freibeträge (9.984,00 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 19,968,00 Euro pro Jahr für gemeinsam veranlagte Ehepaare)

(2)) eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dies gilt im Übrigen auch für Kapitaleinkünfte oberhalb der geltenden Freibeträge (801,00 Euro pro Jahr für Alleinstehende, beziehungsweise 1.602,00 Euro pro Jahr für gemeinsam veranlagte Ehepaare). Arbeitgeber sind darüber hinaus grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, der muss diese bis zum 31. Juli des jeweiligen Folgejahres beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben. Im aktuellen Kalenderjahr (Stand: 2022) wurde die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen jedoch auf den 1. August 2022 verlängert (3).

Steuerberatung, Oldenburg

Um die Leistungen einer Steuerberatungsgesellschaft nutzen zu können, genügt hier in der Regel eine kostenlose und unverbindliche Kontaktaufnahme. Die Steuerberatungsgesellschaft Kanzlei Knühmann mbH können Sie zum Beispiel unkompliziert via Telefon unter der Nummer +49 441 97179-0 beziehungsweise mobil unter der Nummer +49 151 46168171 erreichen. Ebenso besteht die Möglichkeit, eine E-Mail-Anfrage an die Mail-Adresse kanzlei@knuehmann- stb.de zu senden. Die Kanzlei an sich bietet bereits seit vielen Jahren ein breites Spektrum an fachkompetenten Leistungen in puncto Steuerberatungen und Steuerdienstleistungen und betreut in der Oldenburger Region eine Vielzahl an privaten und gewerblichen Mandanten. Nach einem ersten Kennenlerngespräch können Sie hier unkompliziert Ihre individuellen Lohnsteuerbescheide sowie Steuernachweisdokumente einreichen. Die Steuerberatungsgesellschaft kümmert sich dann um eine seriöse Archivierung sowie Anfertigung Ihrer Steuererklärung. Für potenzielle Rückfragen steht Ihnen die Steuerberatungsgesellschaft dann im permanenten Kontakt mit Ihnen. Das Team der Kanzlei besteht an sich aus sechs Mitgliedern, die zusammen bereits über mehrere Jahrzehnte an Erfahrungen besitzen!

Die Inanspruchnahme von Steuerberater-Leistungen bietet Ihnen als potenziellen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Fülle an Vorteilen, die Ihnen natürlich ebenso einmal vollumfänglich aufgezeigt werden sollen (4):

  • Sie sparen Zeit und Nerven und überlassen ihre Steuererklärung einem echten Profi.
  • Ein Steuerberater erzielt Ihnen oftmals eine größere Steuerersparnis, als dies im Alleingang möglich wäre.
  • Profitieren Sie außerdem von Fristverlängerungsbeantragungen, die ein Steuerberater für Sie erwirken kann.
  • Nutzen Sie die vielseitigen Beratungsleistungen, die Ihnen ein speziell dafür ausgebildeter Steuerberater bietet.

Insgesamt bietet ein Steuerberater also eine Fülle an Vorteilen, weswegen Sie dessen Einsatz zur Erstellung Ihrer individuellen Steuererklärung unbedingt in Betracht ziehen sollten!

Die Kontaktierung einer langjährig erfahrenen Steuerberatungsgesellschaft kann sich für potenzielle Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber daher definitiv lohnen. Dies bedeutet für diese eine Fülle an Vorteilen, die sich vor allem in einer Zeit- und Steuerersparnis widerspiegeln. Die Kanzlei Knühmann Steuerberatungsgesellschaft mbH steht Ihnen diesbezüglich jederzeit gern für kostenlose und unverbindliche Beratungsleistungen zur Verfügung. Das erfahrene Team an Steuerexperten nimmt sich gern Ihrer individuellen Steuererklärung an und optimiert diese gemeinsam mit Ihnen. Die Kanzlei Knühmann Steuerberatungsgesellschaft mbH freut sich schon auf Ihre Kontaktaufnahme und wünscht Ihnen bis dahin natürlich alles Gute!

Kontaktieren Sie bitte:

Knühmann Steuerberatungsgesellschaft mbH
Alexanderstraße 89
26121 Oldenburg

Telefon: 0441 971790
E-Mail: kanzlei@knuehmann-stb.de
https://www.knuehmann-stb.de

Der Autor

Knühmann Steuerberatungsgesellschaft mbH

Alexanderstraße 89, 26121 Oldenburg

Telefon: 0441 971790
Web: https://www.knuehmann-stb.de

Über den Autor

Knühmann Steuerberatungsgesellschaft mbH

Alexanderstraße 89,
26121 Oldenburg

Telefon: 0441 971790
E-Mail: kanzlei@knuehmann-stb.de
Website: https://www.knuehmann-stb.de

Wir nehmen uns Zeit für ein persönliches Gespräch, um Ihre Wünsche und Vorstellungen in individuelle Lösungen umzusetzen. Durch ständige berufliche Fortbildung stehen wir Ihnen stets mit aktuellem Fachwissen zur Verfügung. Mit Mandantenrundschreiben erhalten Sie regelmäßig Informationen über gesetzliche Änderungen und neueste richterliche Entscheidungen. Über Ihre Ergebniszahlen werden Sie selbstverständlich laufend informiert. Wir sind Ihre vertraulichen Berater in Steuern, Betrieb und Vermögen. Ihren Erfolg zu sichern, ist unser Ziel.