Mit Weitblick handeln: Bestattungsvorsorge-Dienstleistungen in Oldenburg
Ein Ratgeber mit Unterstützung vom Bestattungshaus Speckmann.
- Entlastung für die Angehörigen
- Selbstbestimmung bis zum Ende des Weges
- Gewährleistung der Wünsche mit der Bestattungsvorsorge
- Dokumente
- Vertraglich geregelte Inhalte
- Persönlicher und spezieller Abschiedsgruß
Entlastung für die Angehörigen
Die Gründe, sich zur Lebenszeit um die eigene Bestattung und Trauerfeier für einen würdevollen Abschied zu kümmern, sind vielfältig. Vielleicht sind Verwandte und Freunde zu weit entfernt, Sie möchten die Angehörigen von den Entscheidungen und dem Ablauf einer Bestattung befreien und vor allem möchten Sie, dass all Ihre Wünsche korrekt umgesetzt werden.
Mit der Bestattungsvorsorge ist sichergestellt, dass die Abläufe nach dem Ableben geregelt sind und den Wünschen entsprechend ausgeführt werden.
Eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Rahmen der Bestattungsvorsorge gestaltet sich relativ einfach. Die Vorsorge ist gleichzeitig, sowohl in administrativer als auch finanzieller Hinsicht, eine Entlastung für die Angehörigen. Jedoch muss beachtet werden, dass in der Bestattungsvorsorge lediglich die wesentlichen Punkte von der Beerdigung sowie die dazugehörigen Formalitäten geregelt sind. Weitere Punkte wie die Erbfolge und andere individuelle Festlegungen werden durch das Testament oder das Gesetz geregelt.
Selbstbestimmung bis zum Ende des Weges
Das Wissen, dass die letzten Wünsche nach einem selbstbestimmten Leben nicht dem Zufall überlassen sind, ist in vielerlei Hinsicht beruhigend und vermittelt ein Gefühl von Zufriedenheit.
Ein persönliches Gespräch mit dem Team vom Bestattungshaus Speckmann in Oldenburg bringt Klarheit sowie Sicherheit. Wir unterstützen Sie bei der für Sie richtigen Entscheidungsfindung. Das Gespräch wird streng vertraulich behandelt.
Gewährleistung der Wünsche mit der Bestattungsvorsorge
Im Gegensatz zu den Festlegungen im Testament, welches in der Regel geraume Zeit nach dem Ableben eröffnet wird, ist mit der Bestattungsvorsorge gewährleistet, dass die Wünsche und Anordnungen in Bezug auf die Bestattung sowie die Formalitäten korrekt und gewissenhaft ausgeführt werden. Zusätzlich empfiehlt sich, die entsprechenden Informationen an die Angehörigen weiterzugeben.
Vertraglich geregelte Inhalte
Das Beerdigungshaus Speckmann berät Sie individuell über die Möglichkeiten einer Bestattungsvorsorge in Oldenburg. Diese umfassen unter anderem:
- Bestattungsvorsorge: organisatorische und finanzielle Vorsorge
- Bestattungsverfügung: Organisatorische Umsetzung
- Sterbegeldversicherung: Finanzielle Vorsorge für die Bestattung
Organisatorische Vorsorge
Die Art und Weise, wie die Beisetzung stattfinden soll, kann individuell gestaltet werden,
ebenso
wie die Wahl des Ortes für die Beerdigung und die Bestattungsart:
- Erdbestattung
- Feuerbestattung
- Naturbestattung
- Seebestattung
- Anonyme Bestattung
Die Möglichkeit, in der freien Natur beigesetzt zu werden, ist eine schöne Alternative zum Friedhof. Der Platz in einem Friedwald oder einem Ruheforst, welcher auch Ruhebiotop genannt wird, kann bereits zu Lebzeiten ausgesucht und zu einem vertrauten Ort werden. Die letzte Ruhestätte benötigt keine Pflege, diese übernimmt die Natur.
Die Ausgestaltung von der Trauerfeier sowie der Versand von Trauerkarten sind ebenfalls Themen, zu welchen wir Ihnen gerne weiterführende Informationen geben.
Das Bestattungshaus Speckmann in Oldenburg steht Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite.
Sterbegeldversicherung
Wenn die Sterbegeldversicherung in der Krankenversicherung nicht mit eingeschlossen ist, kann eine Zusatzversicherung unter Umständen sinnvoll sein. Der Abschluss ist unter anderem im Rahmen des Bestattungsvorsorg möglich.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und anderen relevanten Möglichkeiten.
Dokumente
Diese Dokumente sollten an einem sicheren Ort und zugänglich hinterlegt werden:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- Personalausweis
- Policen und Versicherungsverträge
- Vollmachten
- Vertrag Bestattungsvorsorge inkl. Vollmachten
- Testament
- Familienstand geschieden: Scheidungsurteil
- Familienstand verwitwet: Sterbeurkunde vom Partner
- Familienstand ledig: Geburtsurkunde
- Allfällige weitere, relevante Dokumente und Unterlagen
Diese und weitere Dokumente ermöglichen die Beantragung der Sterbeurkunde sowie der korrekten formellen Abmeldungen. Eine Prüfung von unvollständigen oder Beschaffung von fehlenden Unterlagen ist lohnenswert. Auf Wunsch und mit einer Vollmacht übernimmt das Bestattungshaus Speckmann in Oldenburg die Zusammenstellung der notwendigen Dokumente.
Für klärende Antworten und Beratung für die richtige Vorgehensweise steht Ihnen das Team vom Bestattungshaus Speckmann in Oldenburg jederzeit gerne zur Verfügung.
Testament
Mit einem Testament können mögliche Unstimmigkeiten vermieden werden. Die Kosten dafür halten sich in Grenzen. Ein Testament ist, unabhängig von Alter und Lebenssituation, immer sinnvoll. Das Alleinerbe für einen Ehepartner oder die gewünschte Verteilung sind nur dann möglich, wenn ein gültiges Testament vorhanden ist. Die Bestimmung über das Vermögen und unter welchen Voraussetzungen oder Bedingungen wer davon Nutzen hat, sind grundsätzlich frei. Dazu zählen unter anderem:
- Bestimmung von Erben abweichend von der gesetzlichen Erbfolge
- Berücksichtigung von wohltätigen Organisationen
- Enterbung bis auf den Pflichtteil
- Bestimmung von Ersatzerben
- Bestimmung von Vor- und Nacherben
- Ausfertigung des Testaments
Das Testament muss eigenhändig und handschriftlich erfasst sowie vom Erblasser unterzeichnet sein. Für Ehepaare besteht die Möglichkeit für ein gemeinsames Testament. Dieses muss handschriftlich erstellt und gemeinsam unterzeichnet werden. In der Unterschrift muss der volle Vor- und Zunamen ersichtlich sein. Ebenso müssen das Datum und der Ort festgehalten werden.
Verwahrung des Testaments
Das Testament wird amtlich verwahrt. Geöffnet wird es nach dem Tod des Erblassers durch den Notar oder das Amtsgericht.
Widerruf des Testaments
Der Widerruf ist jederzeit möglich, entweder mit dem handschriftlichen Vermerk „Ungültig“ oder der Vernichtung. Ein öffentliches Testament wird durch das Zurückverlangen aus der amtlichen Verwahrung gelöscht. Der einseitige Widerruf von einem gemeinschaftlichen Testament muss notariell beglaubigt werden.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung dient sowohl Angehörigen als auch Ärzten zur Hilfestellung. Angehörige sind vor Entscheidungen befreit, im Wissen, dass dem Wunsch entsprochen wird. Ärzte müssen bei der Entscheidung von medizinischen Maßnahmen im Notfall die festgehaltenen Anforderungen in der Patientenverfügung beachten. Eine solche Verfügung ist
letztlich auch für den Arzt, welcher die Entscheidung für oder gegen medizinische Maßnahmen im Notfall zu verantworten hat, eine nicht zu unterschätzende Hilfestellung. Vor der Verfassung und Unterzeichnung einer Patientenverfügung empfiehlt sich ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt.
Persönlicher und spezieller Abschiedsgruß
Die Bestattungsvorsorge kann durchaus auch als ein letzter Gruß beim Abschied und als Wertschätzung an die Hinterbliebenen gesehen werden, als Zeichen mit der Verbundenheit, über den Tod hinaus.
Das Wissen, dass die Angehörigen mit der Möglichkeit eines Bestattungsvorsorge-Vertrages nicht mit finanziellen Problemen, Entscheidungen, der Art, wie die Beisetzung gewünscht ist und Formalitäten belastet werden, gibt ein gutes Gefühl. Die gewonnene Zeit ist für die Hinterbliebenen wichtig, um Trauerarbeit leisten zu können.
Kontaktieren Sie bitte:
Bestattungshaus Speckmann
Brandenburger Straße 4
26133 Oldenburg
Telefon: 0441 44488
Telefax: 0441 47988
E-Mail: info@bestattungshaus-speckmann.de
https://www.bestattungshaus-speckmann.de