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Notarielle Expertise: Vertrauen, Rechtssicherheit und professionelle Beglaubigungen

Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der von der Landesjustizverwaltung bestellt wird. Er ist zuständig für die Beurkundung von Willenserklärungen und trägt damit wesentlich zur Rechtssicherheit bei. Mit einer Beglaubigung bescheinigt der Notar die Echtheit von Urkunden und Unterschriften sowie die Übereinstimmung von Abschriften mit dem Original.

Dem Notar kommen zudem beratende und rechtsgestaltende Funktionen zu. Als unparteiischer Berater wird er nach einem gesetzlichen Erfordernis oder auf Wunsch der an Rechtsgeschäften beteiligten Parteien tätig. In vorsorgerechtlichen oder erbrechtlichen Belangen wenden sich einzelne Privatpersonen an den Juristen. Ein Anwaltsnotar übt neben seinem Amt noch eine Tätigkeit als Rechtsanwalt aus.

Eine notarielle Beurkundung ist ein im deutschen Recht festgelegtes, strenges Formerfordernis. Danach sind bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar schriftlich abzufassen und den Beteiligten vorzulesen. Die Dokumente haben die Beteiligten anschließend zu genehmigen und vor den Augen des Notars zu unterzeichnen.

Eine notarielle Beglaubigung bescheinigt die Echtheit von Unterschriften, Kopien und Urkunden. Der Nachweis der Echtheit ist im Rechtsverkehr oftmals von herausragender Bedeutung. Viele Rechte können nur wahrgenommen und einige Rechtsgeschäfte nur wirksam abgeschlossen werden, wenn Dokumente oder Unterschriften beglaubigt sind.

Selbst wenn die Mitwirkung eines Notars nicht zwingend rechtlich vorgeschrieben ist, ist die Hinzuziehung des Juristen mitunter empfehlenswert, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Dies ist insbesondere in vorsorgerechtlichen oder testamentarischen Verfügungen von großer Bedeutung. Denn dabei geht es um die Wahrung elementarer Interessen des Mandanten beziehungsweise seiner Rechtsnachfolger. Im Einzelnen vertreten Notare die Interessen ihrer Mandanten auf unterschiedlichen Gebieten des bürgerlichen Rechts:

Immobiliengeschäfte

Die Hauptaufgaben eines Notars liegen in der Beurkundung von Immobiliengeschäften, einschließlich der Eintragung ins Grundbuch. Ein Grundstücksverkauf kann überhaupt nur mit einer notariellen Beurkundung wirksam abgeschlossen werden. Auch für die Überwachung des Eintrags der geänderten Eigentumsverhältnisse ins Grundbuch ist der Jurist zuständig. Ferner gehören der Eintrag von Grunddienstbarkeiten sowie die Bestellung und Löschung von Grundpfandrechten zu seinem Tätigkeitsfeld.

Erbschaften und Schenkungen

Geht es um Erbschaften und Schenkungen, kümmert sich ein Notar in Lüneburg umfassend um alle notwendigen Verfügungen und Verträge. Noch zu Lebzeiten erhält der Erblasser beim Notar eine Beratung zur Ausgestaltung des Testaments, eines Erbvertrags oder über ein Vermächtnis. Ein notarielles Testament wird immer beim Nachlassgericht verwahrt. Im Erbfall regelt der Notar nötigenfalls die Auseinandersetzung unter den Erben, berät zur Rechts- und Unternehmensnachfolge oder regelt auf landwirtschaftlichen Anwesen eine Hofnachfolge.

Familienrechtliche Angelegenheiten

Familienrechtliche Angelegenheiten bieten ein weites Tätigkeitsfeld für einen Notar in Lüneburg. Über den Ehevertrag, Ausgestaltungen für Lebensgemeinschaften und der Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses durch Adoption bis hin zur Regelung der Folgen einer Scheidung übernimmt der Jurist wichtige Funktionen mit ordnendem Charakter. Anschließend ist klar geregelt, welche Rechte den Beteiligten eingeräumt sind und welche Verpflichtungen ihnen obliegen.

Vorsorge und Betreuung

Eine Beratung bietet der Notar in Lüneburg hinsichtlich der Vorsorge und Betreuung an. Die Vorsorgevollmacht räumt einer Vertrauensperson im Bedarfsfall das Recht ein, im Rahmen der erteilten Befugnisse anstelle des Vertretenen tätig zu werden. Wird eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht notariell beurkundet, ist damit sichergestellt, dass alle Stellen sie als rechtswirksam anerkennen.

Ein weiterer sensibler Bereich, in dem der Vertreter rechtlicher Interessen tätig wird, ist die Patienten- und Betreuungsverfügung. Zwar ist eine Patientenverfügung ohne notarielle Beglaubigung gültig, jedoch kann der Notar über die Auswirkungen der darin getroffenen Regelungen umfassend beraten. Gleiches gilt für die Betreuungsverfügung, in der Mandanten festlegen, unter welchen Personen das Amtsgericht im Bedarfsfall einen Betreuer auswählen soll.

Unterstützung von Unternehmen

Eine Beratung von Unternehmen übernimmt der Notar hinsichtlich der Unternehmensgründung und -umwandlung sowie Anteilsübertragungen und Nachfolgeregelungen. Zur Anmeldung im Handelsregister ist eine notarielle Beglaubigung und die Formulierung des Texts für die Anmeldung erforderlich. Dem Notar obliegt die Überwachung der Eintragung.

Notarielle Tätigkeit für Vereine

Vereine wenden sich an einen Notar in Lüneburg, wenn es um die Formalitäten zur Gründung und die Eintragung ins Vereinsregister geht. Eine notarielle Beglaubigung aller Unterschriften und das persönliche Erscheinen der Gründungsmitglieder schreibt das Gesetz vor.

Zusammenfassend lassen sich die Aufgaben eines Notars in Lüneburg folgendermaßen beschreiben:

  • Beratung über rechtliche Aspekte und Formerfordernisse
  • Beurkundungen von Willenserklärungen bei Rechtsgeschäften
  • Beglaubigungen
  • Erstellung juristischer Gutachten
  • Regelungen in Erbschaftsangelegenheiten
  • Versteigerungen

In der Kanzlei am Schießgraben in Lüneburg sind die beiden Anwaltsnotare Frank Ley und Karl-Joachim Meyer beratend und unterstützend für ihre Mandanten tätig. Das Notariat besteht seit 25 Jahren, weshalb beide Juristen über ein umfassendes Fachwissen und ein hohes Maß an Erfahrung verfügen. Da die Juristen zusätzlich eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzen, bieten sie seit 1996 neben notariellen Beratungen, Beglaubigungen und Beurkundungen Rechtsberatungen auf dem Gebiet des Zivilrechts an. Dies ist für ihre Mandanten von unschätzbarem Wert und stellt im Notariat eine außergewöhnliche, ergänzende Serviceleistung dar.

Die Anwaltsnotare Ley und Meyer in Lüneburg sind sich der Komplexität rechtlicher Auseinandersetzungen bewusst. Deshalb legen sie Wert auf eine professionelle Unterstützung ihrer Mandanten, deren Rechte sie umfassend vertreten. Da jeder Sachverhalt seine Eigenheiten aufweist, legen die Juristen großen Wert auf das gute Zuhören. Es ist neben einem fundierten Fachwissen und Verhandlungsgeschick eine wichtige Voraussetzung dafür, die Interessen der Ratsuchenden zu vertreten.

Die Notare übernehmen die Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen in Angelegenheiten des Zivilrechts. Jährliche Fortbildungen tragen dazu bei, dass die juristischen Experten nicht nur stets auf dem aktuellen Rechtsstand sind, sondern auch über wichtige Entscheidungen der neuen Rechtsprechung informiert sind. Dies gewährleistet den Mandanten eine profunde Beratung und Vertretung ihrer rechtlichen Interessen. Zudem bietet ein fachlicher Austausch mit Anwaltskanzleien und Steuerberatern eine solide Basis für eine ausreichende Würdigung rechtlicher Sachverhalte aus jedem relevanten Blickwinkel.

Kontaktieren Sie bitte:

Kanzlei am Schießgraben – Rechtsanwälte und Notar
Schießgrabenstraße 8/9
21335 Lüneburg

Telefon: 04131201010
E-Mail: lueneburg@notar-ley.de
https://notar-ley.de/

Der Autor

Kanzlei am Schießgraben – Rechtsanwälte und Notar

Schießgrabenstraße 8/9, 21335 Lüneburg

Telefon: 04131201010
Web: https://notar-ley.de/

Über den Autor

Kanzlei am Schießgraben – Rechtsanwälte und Notar

Schießgrabenstraße 8/9,
21335 Lüneburg

Telefon: 04131201010
E-Mail: lueneburg@notar-ley.de
Website: https://notar-ley.de/

1994 gründete Rechtsanwalt Karl-Joachim Meyer die Sozietät und setzte damit den Grundstein für eine nunmehr über 25 Jahre währende Tradition der Kanzlei am Schießgraben. Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt kommt zwei Jahre später das Notariat hinzu.