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Jenseits der Stille: Ein einfühlsamer Blick auf Bestattungen und die Kunst des Abschieds

Der Abschied einer nahestehenden Person löst den Beginn der Trauerphase aus. Doch zunächst stehen die Hinterblieben vor einem Berg an bürokratischen und organisatorischen Erledigungen, sodass den Trauernden kein Raum für ihre Emotionen bleibt.

Erschwerend kommt meist hinzu, dass sich einige der Hinterbliebenen nicht mit dem Erbfall befassen können, beispielsweise, weil sie keine Zeit finden, körperliche Beschwerden haben oder psychisch in keiner guten Verfassung sind.

Bei einer großen Trauergemeinschaft, in der jeder eine eigene Meinung vertritt, ist es außerdem nicht unüblich, dass es hinsichtlich der Planung zu Differenzen kommt.

Die Bestattungsvorsorge soll in dieser Hinsicht eine Hilfe sein, weil sie sich noch zu Lebzeiten mit den Wünschen und planerischen Details des Verstorbenen befasst.

In der Bestattungsvorsorge hält das Bestattungsunternehmen die letzten Wünsche seiner Kundschaft fest.

Die folgenden Leistungen können im Vertrag enthalten sein:

  • Alle Dienstleistungen, die am Ablauf der Trauerfeier beteiligt sind.
  • Besprechung finanzieller und bürokratischer Faktoren.
  • Wünsche zur Bestattungsart (Beispiele: Wasser, Luft, Erde, Friedwald, Friedhof, anonyme Bestattung, Gemeinschaftsgrab mit Haustier usw.)
  • Zusatzleistungen, wie das Erstellen der Trauerkarten oder die wunschgemäße Dekoration.
  • Der Totentransport. Dieser darf nicht privat organisiert werden, sondern wird von einem Bestatter vorgenommen.
  • Weitere individuelle Vereinbarungen.
  • Die meisten Bestattungsunternehmen bieten das Rundum-sorglos-Paket, also einen Vertrag für alle erforderlichen oder gewünschten Dienstleistungen an. Das Bestattungsinstitut Sander aus Holzminden erklärt Ihnen gerne, welche Leistungspakete Ihnen zur Auswahl stehen.
  • Ohne vertragliche Vereinbarungen, wie sie im Rahmen der Bestattungsvorsorge getroffen werden, gibt es dafür, dass der letzte Wunsch beachtet wird, leider keine Garantie. Trotzdem ist es sinnvoll, wenn die Hinterbliebenen über die konkreten Vorstellungen schon zu Lebzeiten unterrichtet worden sind.
Kerzen

Auf den ersten Blick kann der Eindruck entstehen, dass sich Testament und Bestattungsvorsorge gleichen oder zumindest ziemlich ähnlich sind. Allerdings unterscheiden sich beide Vertragstypen in Bezug auf den Wirkzeitpunkt und in Hinblick auf den Regelungsinhalt.

Die Regelungen im Testament sind zwar verbindlich, sie kommen aber oft zu spät. Das liegt daran, dass das Testament häufig erst im Anschluss an die Beisetzung eröffnet und den Adressaten zugesendet werden kann. Für den Verstorbenen bedeutet das, dass die Hinterbliebenen seine Vorstellungen nicht umsetzen können, da sie nicht früh genug davon erfahren.

Außerdem ist das Testament für diese Art von Inhalt gar nicht vorsehen. Es können zwar Auflagen festgelegt werden, trotzdem geht es eher darum, wer welchen Teil vom Nachlass erbt.

Allerdings haben Testament und Bestattungsvorsorge eine wichtige Gemeinsamkeit. Beide Vertragsformen können einzeln abgeschlossen werden, aber auch als Paar zusammen. Die gemeinsame Planung ist ein Ausdruck von tiefer Verbundenheit, weil die Idee des Partners bei dem eigenen Abschied zur Geltung kommen kann.

Die Bestattungsvorsorge kann aber auch für Personen ohne Familienangehörige sehr sinnvoll sein, da dieser Kundenkreis häufig niemanden hat, der für die Umsetzung des letzten Wunsches Sorge trägt. Die Dienstleister der Bestattungsbranche können die entsprechenden Aufgaben übernehmen, damit der Verstorbene die ihm gebührende Wertschätzung erhält.

Ebenso wie die Geburt, die Beantragung des Personalausweises zum 16. Geburtstag oder die Hochzeit, kommt auch der Tod nicht ohne Dokumente aus. Dazu gehören Kündigungsschreiben, der Erbschein, das Testament und Korrespondenz mit dem Arbeitgeber, Versicherungen, dem Vermieter und der Bank.

Auf Wunsch des Kunden kann das Bestattungsinstitut Sander die Durchsicht dieser und die Beschaffung noch fehlender Dokumente übernehmen. Zu diesem Zweck ist es jedoch wichtig, dass es den Auftrag und eine entsprechende Handlungsvollmacht hat.

Die nachfolgenden Unterlagen werden im Zusammenhang mit einem Todesfall (oft) gebraucht:

  • Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde
  • Familienstammbuch
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Vollmachten
  • Verträge
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Sonstiges



Der Einzellfall entscheidet darüber, welche Papiere der Vollmachtgeber schlussendlich wirklich braucht.

Viele Personen sichern ihre Beerdigung auch in finanzieller Hinsicht ab, weil für die einzelnen Dienstleistungen ein vier- bis fünfstelliger Gesamtbetrag entstehen kann.

Die Gesamtsumme setzt sich aus den folgenden Teilkosten zusammen:

  • Notarkosten
  • Gerichtsgebühren
  • Kosten für Versand und Telefon
  • Preise für die gewählte Bestattungsart
  • Kosten für die Beisetzung
  • Friedhofsgebühren für das Grab
  • Versorgung des Verstorbenen
  • Kaufpreis für die Urne/für den Sarg
  • Ausrichten der Trauerfeier
  • Personalkosten
  • Dekoelemente
  • Sänger
  • Sonstiges

Für besondere Wünsche fallen häufig Extrakosten an.

Damit die Hinterbliebenen nicht auf den Kosten sitzenbleiben, gab es früher Sterbegeld. Da eine finanzielle Unterstützung seitens des Staates heutzutage ausgeschlossen ist, bleibt noch die Möglichkeit zu sparen oder der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung.

Hinsichtlich der ersten Variante sei jedoch anzumerken, dass das Ersparte nicht sicher ist, weil der Staat darauf zugreifen kann (beispielsweise zur Verrechnung von Pflegekosten und Rente). Bei der Bestattungsvorsorge sieht das anders aus. Das entgegengenommene Geld wird auf dem Treuhandkonto des Bestattungsunternehmens hinterlegt. Dadurch wird garantiert, dass die Abschlussrechnung beglichen werden kann.

Da die Kosten leistungs-, orts- und unternehmensabhängig sind, sollten sich die Ratsuchenden möglichst früh bei ihrem Wunschbestatter informieren. Die Bestattungsmitarbeiter bieten zu diesem Zweck Beratungsgespräche in vertrauter Atmosphäre an. So kann eine konkrete Idee davon entstehen, welche Aufgaben anfallen und welcher Gesamtbetrag entsteht.

Einen Großteil dieser Aufgaben führt das Bestattungsunternehmen selbst und einen anderen Teil in Kooperation mit Drittanbietern aus.

Im Wesentlichen gibt es drei Verträge, die den Sterbevorgang, die Zeit davor und danach regeln sollen:

  1. Bestattungsvorsorge
  2. Testament
  3. Patientenverfügung

Die Bestattungsvorsorge und das Testament regeln die Beisetzung und die Erbfolge. Die Regelungsinhalte gelten also nicht zu Lebzeiten, sondern in der unmittelbaren Zeit danach.

Demgegenüber befasst sich die Patientenverfügung mit Entscheidungen im Krankheitsfall. Der Vertrag enthält die Wünsche des Patienten, für den Fall, dass er in einen körperlichen Zustand kommt, in dem er seine Meinung für oder gegen das medizinische Vorgehen nicht mehr zum Ausdruck bringen kann. Die Patientenverfügung greift also zu einem Zeitpunkt ein, in dem der Betroffene noch lebt.

Dass das Leben endlich ist, ist – je nachdem – eine sinnstiftende oder bittere Realität, für die es keine Alternative, wohl aber einen Umgang damit gibt.

Die Bestattungsvorsorge ist nicht nur eine organisatorische Hilfe, sondern auch eine aktive Gestaltungsmöglichkeit. Nicht zuletzt ist sie auch das Versprechen an den Verstorbenen, dass er selbstbestimmt über seinen Abschied entscheiden kann.

Die Trauerfeier zwar auch ein bürokratischer Akt, aber auch ein letzter Kontakt vor dem Nimmerwiedersehen. Der Verstorbene hat noch einmal die Gelegenheit, auszudrücken, was er sagen will. Das kann durch einen bestimmten Song, der die Beisetzung begleitet, oder durch die Bestattungsart geschehen.

Da niemand sein Sterbedatum kennt, ist der Zeitpunkt, sich mit dem eigenen Tod zu befassen, nie früh genug. Das Beratungsgespräch im Bestattungsinstitut Sander ist eine gute Möglichkeit, um Zweifel aus dem Weg zu räumen und sich über die Bestattungsdetails zu informieren.

Indem sich der Ratsuchende aktiv mit dem Tod auseinandersetzt, findet er einen gesunden Weg, mit dem Thema umzugehen. Außerdem können die Auskünfte des Bestatters Klarheit schaffen und damit einen Teil der Zukunftsängste nehmen. Die Bestattungsvorsorge ist also mehr als ein organisatorischer Aspekt. Vielmehr geht es darum, den Betroffenen in einem der schwersten Momente beizustehen.

Kontaktieren Sie bitte:

Sander Bestattungen
Sollingstraße 21
37603 Holzminden

Telefon: 055317190
E-Mail: c.sander.holzminden@gmail.com
http://www.sander-bestattungen.de/

Der Autor

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Über den Autor

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Sander Bestattungen ist seit über 85 Jahren als Bestattungsdienst in Holzminden, Beveren und Umgebung tätig.