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Sicherheit im Fokus: Alles Wissenswerte über Brandschutztüren für ein geschütztes Zuhause oder Unternehmen

Ein Ratgeber zum Thema Brandschutztüren in Hamburg von AUSCHRA & BEINROTH Metallbau.

Aufgaben von Brandschutztüren in Hamburg

Brandschutztüren sichern Öffnungen (Durchgänge) im Mau­erwerk gegen ein Durch­drin­gen von Feuer. Ihre Installation bestimmt in Hamburg die Lan­des­bau­ord­nung, hinzu kommen Son­der­bau­vor­schrif­ten. Beides fordert Brand­schutz­tü­ren zwi­schen Trep­pen­räu­men, in Flu­ren und in Brand­wän­den.

Die spe­zi­fischen Anfor­de­run­gen an den Brandschutz, den die Türen leisten müssen, definiert in Deutschland die DIN 4102. Sie regelt unter anderem die Feu­er­wi­der­stands­klas­sen zwischen T30 und T180 (dazwischen T60, T90 und T120). Die Zahl nach dem T gibt den Feu­er­wi­der­stand an, der eine Feu­er­hem­mung bzw. eine Feuer­be­stän­digkeit bedeutet. Wie stark der Brandschutz ausfallen muss, rich­tet sich nach den Anforderungen der Wand und nach der Gebäu­de­nut­zung. Die Zahl ist eine Zeit­ein­heit in Minu­ten. Beispiele wären etwa die niedrigste Klasse T30 und die höchste Klasse T180. Die Feu­er­wi­der­stands­klasse T30 bedeutet für Brand­schutz­türen in Hamburg, dass sie 30 Minuten feuerhemmend btw. feuerbeständig sind. Bei der Feuerwiderstandsklasse T180 sind es 180 Minuten. Brand­schutz­tü­ren T30 sind oft Innen– und Woh­nungs­ein­gangs­tü­ren, während die höheren Klassen in Fluren von Bürohäusern und Gewerbeeinheiten Verwendung finden. Die Feuerwiderstandsklasse betrifft ebenso die Wand, sodass T30-Türen in T30-Wände eingebaut werden (und adäquat bei allen anderen Klassen).

Neben den Eigenschaften der Feuerhemmung und -beständigkeit müssen Brandschutztüren auch selbst­schlie­ßend sein. Nur so können sie die Aus­brei­tung eines Feu­ers von einem Raum in das gesamte Gebäude verhindert. Einschlägige Brandschutzvorschriften verbieten es, die Türen vorsätzlich offen zu halten (beispielsweise durch einen Keil). Bei der Installation der Brandschutztüren in Hamburg lassen sich diese mit einem Rauch­mel­der kop­peln.


Rauchdichte Türen

Brandschutztüren können rauchdicht sein, doch das ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben bzw. erforderlich. Die DIN 18095 regelt das Design von rauchdichten Türen, die mit RS gekennzeichnet werden. So tragen raudichte Brandschutztüren mit der höchsten Feuerwiderstandsklasse die Kennzeichnung T180 – RS. Brandschutztüren mit Rauchschutz sind dort erforderlich, wo auf langen Flucht- und Rettungswegen der Rauch zur tödlichen Gefahr werden könnte. Sie sind beispielsweise in den Treppenhäusern von stark frequentieren Gebäuden vorgeschrieben.

Brandschutz in Hamburg: wichtige Kri­te­rien

Wie beschrieben sollen Brandschutztüren feuerfest und -hemmend sowie in vielen Fällen rauchdicht sein, doch es gibt noch weitere wichtige Kriterien.

Der Brand­schutz verlangt, dass sie einen Flam­men­durch­tritt ebenso verhindern wie den Durch­tritt ent­zünd­licher Gasen und von Zer­set­zungs­pro­duk­ten. Des Weiteren darf sich auf der flam­men­ab­ge­wand­ten Türseite die Temperatur um nicht mehr als 180 Kelvin erhöhen, im Mittel sollen es maximal 140 K sein.

Ein Kelvin ist das Maß für die Temperaturdifferenz, wobei es exakt dem Schritt zwischen einem Gradmaß Celsius zum nächsten entspricht (1 K = 2-1 °C oder auch 15-14 °C). Das bedeutet: Wenn es auf der einen Seite der Brand­schutz­tür brennt und auf der anderen zuvor eine Temperatur von 20 °C herrschte, darf diese auf der brandabgewandten Seite höchstens auf 200 °C steigen, sollte aber eigentlich um Mittel nicht über 160 °C steigen. Dies gilt wiederum für die in den T-Zahlen angegebene Dauer (bei T90 also für die Dauer von 90 Minuten).

Ein weiteres bauartliches Kriterium von Brandschutztüren ist ihre umlaufende Dichtung. Im geschlossenen Zustand liegt das Türblatt an dieser Dichtung ringsum an, sodass weder das Feuer noch der Rauch diese Barriere durchbrechen können. Wenn alle Kriterien für den Brandschutz eingehalten wurden, erfolgt in Hamburg eine Zulassung durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik).

Montage der Brandschutztüren in Hamburg

Die Montage findet an den gesetzlich vorgeschriebenen Einbauorten statt (dem sogenannten Feuerschutzabschluss). In Büro- und Gewerbegebäuden sind dies in jedem Fall Flure und Treppenhäuser sowie der Zugang zum Heizungskeller und zur Tiefgarage, im Industrie- und Gewerbebereich auch der Zugang zu Lager- und Produktionshallen, im privaten Wohnbereich der Keller, häufig das Treppenhaus und die Trennung zwischen Gara­ge und Wohn­be­reich.

Hei­zungs­kel­ler in Hamburg werden grundsätzlich mit Brandschutztüren gesichert, denn die Hei­zung verursacht eine erhöhte Brandgefahr. Die Installation der Brandschutztüren im Gebäude muss fachgerecht erfolgen. Dazu gehört, ihre Zar­gen mit zuge­las­se­nem Instal­la­ti­ons­ma­te­rial, hohl­raum­frei und mit geeig­ne­tem Mör­tel zu befestigen.

Das Ver­schäu­men einer Zarge ist bei der Brand­schutz­tür nicht zuläs­sig. Diese Vorschrift ver­hin­dert, dass die Brandschutztür im Brandfall aus ihrer Befestigung geris­sen wird. Die Installation einer Brandschutztür sollte durch eine Fachfirma erfolgen. Diese prüft im ersten Schritt die Anforderungen bezüglich der Feuer- und gegebenenfalls Rauchschutzhemmung sowie die Einbaumaße, richtet im zweiten Schritt die Zarge aus und befestigt sie vorschriftsgemäß, baut im dritten Schritt das Türblatt ein, bringt im vierten Schritt die Dichtung an und füllt die Zarge auf, montiert dann das Zubehör und spannt im fünften Schritt die Feder für das selbsttätige Schließen der Brandschutztür.

Wartung von Brandschutztüren – darauf müssen Sie achten

Neben der Montage übernehmen Fachfirmen auch die Wartung von Brandschutztüren. Diese gehört zum ordnungsgemäßen Brandschutz in einem Gebäude zwingend dazu. Die Wartungsintervalle liegen im Allgemeinen bei 12 Monaten und können sich bei einer starken Nutzung des Gebäudes in Hamburg und der betreffenden Brandschutztür auch verkürzen.

Ein wichtiger Punkt bei der Wartung ist die Feststellanlage der Brandschutztür. Wenn diese sehr häufig geöffnet wird und dann selbsttätig schließt, nutzt sich die Feder stark ab. Der Brandschutz verlangt aber, dass sich in einem Gebäude in Hamburg die Brandschutztüren jederzeit und unter allen Umständen selbsttätig und vollständig schließen, unabhängig davon, wie lange die Montage zurückliegt.

Dass die Wartung der Brandschutztür regelmäßig durchgeführt wird, verantwortet der Betreiber des Gebäudes in Hamburg. Sollte er dies vernachlässigen, würde er im Katastrophenfall wegen Nichtbeachtung des Brandschutzes belangt werden. Dies lässt sich allein schon dadurch nachweisen, dass er über keine Dokumentationen zur vorschriftsgemäßen Wartung verfügt. Die Behörden in Hamburg spaßen in solchen Fällen nicht, es drohen schwerste Strafen und natürlich auch zivilrechtliche Ansprüche. Alle Gebäudebetreiber sollten daher auf die turnusgemäße bzw. den Erfordernissen entsprechende Wartung ihrer Feuer- und Rauchschutztüren achten.

Alle relevanten Infos zu Brandschutztüren – für Sie zusammengefasst

  • Brandschutztüren sichern Öffnungen im Mauerwerk gegen das Eindringen von Feuer.
  • Hamburgs Landesbauordnung und Sonderbauvorschriften fordern Brandschutztüren in Treppenräumen, Fluren und Brandwänden.
  • Die Feuerwiderstandsklassen T30 bis T180 definieren die Zeit, für die die Türen feuerhemmend/feuerbeständig sein müssen.
  • Brandschutztüren müssen selbstschließend sein, um die Ausbreitung von Feuer zu verhindern.
  • Rauchdichte Türen (RS) sind in Treppenhäusern von stark frequentierten Gebäuden vorgeschrieben.
  • Weitere wichtige Kriterien für Brandschutztüren sind Flammdurchtrittsverhinderung, Temperaturgrenzen und umlaufende Dichtungen.
  • Brandschutztüren werden fachgerecht installiert und müssen den Anforderungen des Brandschutzes entsprechen.
  • Die Wartung von Brandschutztüren ist zwingend und sollte alle 12 Monate erfolgen, besonders bei häufiger Nutzung.


Spezialist für Brandschutztüren: AUSCHRA & BEINROTH Metallbau

Die AUSCHRA & BEINROTH GmbH & Co. KG baut in Hamburg Brandschutztüren für Privatpersonen, Gewerbebetriebe und öffentliche Auftraggeber ein und übernimmt auch deren Wartung. Das Unternehmen ist ein Spezialist für Aluminiumbauelemente und Türen, darunter auch Feuer- und Rauchschutztüren mit Feststellanlagen oder Drehtürantrieben. Weitere Produkte sind Haus- und Schiebetüren, Fenster, Glas-Trennwände, Wintergärten, Vordächer, Verschattungen und Fassadenkonstruktionen. Auch den Service bietet AUSCHRA & BEINROTH an.

Kontaktieren Sie bitte:

AUSCHRA & BEINROTH Metallbau GmbH & Co KG
Gutenbergstraße 9
21423 Winsen (Luhe)

Telefon: 04171787550
E-Mail: info@auschra.de
https://www.auschra.de/

Der Autor

AUSCHRA & BEINROTH Metallbau GmbH & Co KG

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Über zwanzig Jahre Erfahrung im Aluminiumbau und in der Automatisierung werden bei AUSCHRA & BEINROTH Metallbau GmbH & Co. KG gebündelt. Die Kombination vom klassischen Metallbau mit allen Dienstleistungen rund um die Tür garantieren Kunden eine komplette Leistung aus einer Hand.