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Ratgeber Anzeige

Gemeinsam Abschied nehmen: Einfühlsame Bestattungsdienstleistungen für einen würdevollen Abschied

Ein Ratgeber mit Unterstützung von Bestattungen Schultewolter.

Der Tod eines Angehörigen

Nach dem Tod eines Angehörigen fühlen sich viele Menschen mit der Situation überfordert. Neben dem eigenen Schock und der Trauer über den Tod eines meist auch seelisch sehr nahe stehenden Menschen kommen eine Vielzahl an praktischen und rechtlichen Fragestellungen auf sie zu:

Was ist überhaupt in den nächsten Stunden und Tagen zu tun? Wie gestalte ich die Traueranzeige und welcher Bestattungsdienst kommt in Betracht?

Und rechtlich können die Angehörigen vor der Frage stehen, ob sie die genannten Fragen überhaupt alleine regeln dürfen oder ob dabei auch der Wille des Verstorbenen eine wichtige Rolle spielt.

Die rechtliche Situation und die Möglichkeit der Bestattungsvorsorge

Keine Bestimmungen

Sollte der Verstorbene hinsichtlich seiner Bestattung zu Lebzeiten überhaupt keine Bestimmungen getroffen haben, so greift das Recht der Totenfürsorge, das den nächsten Angehörigen des Verstorbenen zusteht. Danach sind in erster Linie die/der Ehepartner(in), die Eltern des Verstorbenen und -sollten dies nicht mehr leben- seine Kinder zuständig. Sind auch keine Kinder vorhanden, kommen Enkel oder Seitenverwandte wie Onkel und Tanten in Betracht.

Wichtig ist hierbei, dass das Erbrecht nicht mit dem Recht der Totenfürsorge zusammenfällt. Es kann also durchaus der Fall eintreten, dass der Verstorbene zwar andere Personen als Erben bestimmt hat, die nächsten Angehörigen aber weiterhin für die Fragen von Bestattungen und Beerdigung zuständig sind. In diesem Fall gilt es, sich möglichst mit dem oder den Erben ins Benehmen zu setzen, um insbesondere die finanziellen Fragen rund um die Bestattung zu klären. Denn die Kosten der Beerdigung zahlen in jedem Fall die Erben (§ 1968 BGB).

Verstorbener hat Regelungen getroffen – Bestattungsvorsorge

Möglich ist auch der Fall, dass der Verstorbene zu Lebzeiten Regelungen im Bezug auf seine Bestattung und Beerdigung getroffen hat.

Hier denken Sie wahrscheinlich in erster Linie an testamentarische Bestimmungen zu Bestattungen, die sich an die Erben richten und in diesem Fall natürlich bindend sind und von den Erben beachtet werden müssen.

Ein weiteres Gestaltungsmittel ist aber auch ein Bestattungsvorsorgevertrag, der von dem Verstorbenen unmittelbar mit einem Bestattungsdienst abgeschlossen wurde. Dabei ist zu beachten, dass diesem Vertrag im deutschen Bestattungsrecht eine sogenannte transmortale Wirkung zukommt. Dies bedeutet: Die in dem Bestattungsvorsorge-Vertrag getroffenen Regelungen sind in jedem Fall bindend, auch gegenüber Erben oder Angehörigen. Sie können also insbesondere nicht noch nach dem Todesfall abgeändert werden.

In der Bestattungsvorsorge werden rechtlich zwei Komplexe geregelt: Ein Teil regelt die Einzelheiten von Bestattungen wie Sarg, Trauerfeier, Blumenschmuck, Ruhestätte und -falls gewünscht- auch Grabpfelge. Der zweite Teil regelt die Finanzierung von Bestattungen, wobei es unterschiedliche Möglichkeiten der Ausgestaltung gibt.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsdienst stellt daher ein sicheres rechtliches Gestaltungsmittel für Sie dar, wenn Sie noch zu Lebzeiten die Fragen rund um Ihre Bestattung und Beerdigung selbst regeln wollen.

Organisation der Bestattung durch unser Unternehmen für Bestattungen in Gronau

Wie Sie sehen, können bereits die rechtlichen Fragestellungen rund um einen Trauerfall außerordentlich schwierig gelagert sein. Umso entlastender stellt es sich für die meisten Angehörigen dar, wenn der praktische Teil und die Formalitäten, die sofort geregelt werden müssen, von einem erfahrenen Unternehmen für Bestattungen übernommen werden.

Wir von den Bestattungen Schulterwolter haben als Bestattungsdienst in Gronau über 35 Jahre Erfahrung mit Bestattungen und haben es uns zu unserer Passion gemacht, Sie bei allen Fragen rund um Ihren Trauerfall und die Organisation einer würdevollen Bestattung zu begleiten.

In den Stunden und Tagen nach dem Tod Ihres Angehörigen sind wir für Sie da, wir beraten Sie einfühlsam, planen und organisieren alles, um Sie möglichst umfassend von allen formalen und organisatorischen Verpflichtungen zu entlasten. Denn Sie sollen in dieser Zeit trauern dürfen, Ihre Gedanken ganz Ihrem lieben Verstorbenen widmen können, im familiären Kreis zusammen Abschied nehmen dürfen.

Was folgt unmittelbar auf den Tod? Wie gehen Sie vor?

Notwendig ist zunächst die Ausstellung eines Totenscheins durch einen Arzt. Dies kann, wenn Sie wollen, auch Ihr Hausarzt sein oder ein anderer Arzt am Ort. An Sonn- und Feiertagen benachrichtigen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116/117 (Vorwahl nicht erforderlich, Anrufe sind kostenfrei).

Im Normalfall ist die Ausstellung des Totenscheins unproblematisch und in kurzer Zeit erledigt, da eine natürliche Todesursache feststellbar ist.

Wenn Sie in Gronau und Umgebung ansässig sind und uns als Bestattungsdienst Ihr Vertrauen schenken, kommen wir ins Spiel.

Rufen Sie einfach an, denn wir sind ständig für Sie verfügbar. Der erste Dienst, den wir Ihnen im Zusammenhang mit dem Tod Ihres Angehörigen leisten können, ist eine umfassende und einfühlsame Beratung.

In einem ersten Schritt sprechen wir auch gerne Dinge an, die Sie in den nächsten Tagen und Wochen selbst regeln können. Hierbei geht es beispielsweise um die Abmeldung des Telefonanschlusses, des Gas-, Strom-, und Wasserversorgers, die Kündigung von Bankkonten oder Zeitungsabonnements, so dass Ihnen bzw. den Erben keine unnötigen weiteren Kosten entstehen.

Nach Ihrem Anruf vereinbaren wir möglichst zeitnah ein persönliches Gespräch in Gronau mit Ihnen, in dem wir dann die genaue Ausgestaltung der Bestattung und alle Begleitfragen zusammen besprechen. Bei Ihnen zu Haus oder in unserem Bestattungshaus „Haus des Friedens“.

Neben der eigentlichen Bestattung, bei der es um die Frage geht, wie der Verstorbene endgültig zur Ruhe gesetzt wird (z.B. Erdbestattung oder Feuerbestattung), steht für Sie als Angehörige zunächst einmal die Form des Abschiednehmens im Vordergrund.

Wir als Experten für Bestattungen in Gronau werden alles dafür tun, dass Sie diese Zeit des Abschiedes möglichst würdevoll und im Sinne Ihres Verstorbenen gestalten können und in Erinnerung behalten werden. Denn wir wissen, dass für einen gelungenen Trauerprozess gerade die Abschiedsrituale von entscheidender Bedeutung sind. Die Eindrücke in dieser Zeitphase begleiten Sie als Angehörige oft noch Jahrzehnte nach dem Tod ihres lieben Angehörigen. Unsere Leidenschaft ist es, alles dafür zu tun, dass dies gelingt.

Bei der Leichenwaschung kümmern wir uns nicht nur um die Sauberkeit, sondern richten Ihren Verstorbenen in unserem Haus in Gronau würdig her, so dass eine sich daran anschließende und oft gewünschte Aufbahrung -entweder zu Hause in der Geborgenheit der Familie oder in unserem Bestattungshaus, das „Haus des Friedens“ im persönlichen Rahmen- einen möglichst „lebensnahen“ letzten Eindruck Ihres Angehörigen vermittelt. Sie werden Ihren Verstorbenen als einen friedlich Schlafenden in Erinnerung behalten. Was die Details wie Kleidung oder etwaige Beigaben in den Sarg (persönliche Gegenstände, Rosenkranz etc.) betrifft, richten wir uns selbstverständlich ganz nach Ihren Wünschen.

Beim Aussuchen des Sarges sind wir Ihnen durch fachmännische Beratung behilflich.

Dann gilt es, die Trauerfeier zu planen. Hier entscheiden Sie zunächst -unter Berücksichtigung des Willens des Verstorbenen- ob eine kirchliche Trauerfeier durchgeführt werden soll oder ob die Trauerfeier in anderem Rahmen stattfinden soll. Im ersteren Fall kümmern wir uns bei der zuständigen Kirchengemeinde um einen Termin. Im Falle einer nicht religiösen Feier sind wir Ihnen -falls gewünscht- behilflich, einen würdigen Trauerredner zu vermitteln.

Schließlich können wir auch besprechen, wie die Beerdigungsgäste eingeladen werden sollen, wie Gedenkkarten gestaltet werden können und wie der Blumenschmuck für das Grab gestaltet werden soll.

Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch zur Bestattungsvorsorge mit uns. Informativ, kostenfrei und wie Sie wünschen verbindlich oder unverbindlich.


Kontaktieren Sie uns:

Bestattungen Schultewolter
Postbrückenweg 31a
48599 Gronau

Telefon: 02565/97123
E-Mail: info@bestattungen-schultewolter.de
https://www.bestattungen-schultewolter.de

Der Autor

Bestattungen Schultewolter

Postbrückenweg 31a, 48599 Gronau

Telefon: 02565/97123
Web: https://www.bestattungen-schultewolter.de

Über den Autor

Bestattungen Schultewolter

Postbrückenweg 31a,
48599 Gronau

Telefon: 02565/97123
E-Mail: info@bestattungen-schultewolter.de
Website: https://www.bestattungen-schultewolter.de

Bestattungen Schultewolter ist in Momenten des Abschieds und der Trauer an Ihrer Seite. Sie bieten alle möglichen Bestattungsdienstleistungen, darunter Erdbestattungen, Feuerbestattungen und Seebestattungen. Die professionelle Betreuung durch das Unternehmen umfasst auch die Abwicklung aller notwendigen Formalitäten. Verlassen Sie sich auf Unterstützung in dieser emotionalen Zeit.