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Notare im Fokus – Rechtliche Sicherheit und Transparenz

Wer einen Vertrag schließen oder ein Rechtsgeschäft beurkunden lassen will, benötigt in der Regel einen Notar. Der Notar übernimmt die Beurkundung und ist ein Experte auf vielen Rechtsgebieten. Beispielsweise beim Grundstücks-, Gesellschafts- und Erbrecht. Auch auf den Gebieten Familienrecht und Baurecht kommen Notare zum Einsatz. Außerdem regelt er die Durchführung von freiwilligen Versteigerungen und die Beglaubigung von Unterschriften.

Die Haupttätigkeit eines Notars liegt in der Beurkundung eines Vertrages oder eines Rechtsgeschäftes und der Tatsachenfeststellung. Beispielsweise bei Beglaubigungen oder Freistellungen. Er ist dabei immer zur Unabhängigkeit und auch zur Unparteilichkeit verpflichtet. Dies ist auch der Unterschied zu einem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt vertritt die Interessen einer Partei.

Die Rechtsgebiete, in denen der Notar beheimatet ist, umfassen:

  • Erbrecht, Beurkundung von Testamenten, Nachlassgeschäften und Erbverträgen
  • Grundstücksrecht, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte und Grundstücksverkäufe
  • Familienrecht (z. B. Eheverträge oder Vorsorgevollmachten, Unterhaltsverpflichtungen und Vaterschaftsanerkennungen)
  • Gesellschaftsrecht (z. B. Gründungen von GmbH oder Aktiengesellschaften), Handelsregisteranmeldungen, etc.

In Ländern wie Deutschland oder Österreich sieht der Gesetzgeber vor, dass Geschäfte wie die Abwicklung eines Grundstücksverkaufs oder Erbverträge der notariellen Beurkundung bedürfen. Regelungen wie Testamente müssen nicht automatisch notariell beurkundet werden, dort ist die Beurkundung optional. Grundsätzlich ist es jedoch von Vorteil, dass man sich beim zuständigen Notariat informiert, wenn man bei einem komplexen Rechtsgeschäft unsicher ist.

Das Notariat kann in der Regel auch direkt die Verträge für die Parteien erstellen. Der Notar erstellt aber auch nicht immer den Vertrag bei der Beurkundung eines Rechtsgeschäftes. Der Vertrag kann auch durch die Parteien selbst ausgearbeitet und dem Notar vorgelegt werden. Dieser nimmt dann beispielsweise Anpassungen vor und beurkundet das Geschäft im Anschluss. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann beispielsweise auf diese Art beurkundet werden, wenn die Parteien sich einig sind. Der Vorteil bei einem solchen Vorgehen ist, dass Individualvereinbarungen häufig schnell und einfach abgewickelt werden können.

Ein Notar ist dazu verpflichtet, die Beteiligten bei der Beurkundung zu betreuen und in juristischen Fragen umfassend zu beraten. Der Wille der Personen muss urkundlich erfasst werden und ohne triftige Gründe darf er keine Amtshandlung verweigern. Außerdem darf er aufgrund seiner Unparteilichkeit nicht in Angelegenheiten tätig werden, die ihn selbst oder nahe Verwandte betreffen. Er ist zudem zur Neutralität beim Vertragsschluss verpflichtet und muss sicherstellen, dass die Interessen beider Parteien gewahrt werden. Dazu erklärt er auch die juristischen Fachbegriffe.

Für den abgeschlossenen Beruf benötigt man rund 10 Jahre. Zudem muss eine notarielle Fachprüfung abgelegt werden. Diese besteht aus einem schriftlichen Teil mit vier Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Anwärter auf das Notaramt können dies als eine Art drittes juristisches Staatsexamen betrachten. Um dann später als Notarin oder Notar bestellt werden zu können, muss ein mindestens dreijähriges Anwärteramt als Notarassessor abgeleistet werden. Dabei befindet man sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

Es gibt auch Anwaltsnotare, die auch als Anwälte tätig sind. Ein Anwaltsnotar geht in der Regel einige Jahre einer Anwaltstätigkeit nach und absolviert dann eine Zusatzprüfung. Ein hauptamtliches Notariat erfordert nach dem 2. Staatsexamen meistens eine dreijährige Zusatzausbildung.

Bei Angelegenheiten rund um das Thema Erbrecht muss meistens ein Erbschein vorgelegt werden. Der Erbschein muss entweder beim Nachlassgericht beantragt werden oder aber von einem Notar beurkundet werden. Die Gebühren sind dabei identisch.

Beim Thema Beglaubigungen hilft einem ebenfalls das zuständige Notariat weiter. Dabei sollte am besten ein Termin vereinbart werden, da beim Beglaubigen einer Unterschrift die persönliche Anwesenheit der Person erforderlich ist, die unterschrieben hat. Die Kosten dafür richten sich danach, was unterschrieben wurde. Dies betrifft die Art des Dokuments und was darin geregelt wird.

Bei einer freiwilligen Versteigerung hilft ebenfalls der Notar als eine Art Treuhänder den beteiligten Parteien weiter. Der Eigentümer kann zunächst sein Objekt bei einem Auktionator einreichen. Diese haben in Deutschland eine besondere Zulassung und Befugnis, Objekte rechtlich versteigern zu dürfen. In seltenen Fällen übernimmt ein Notar aber auch diese Verantwortung. Nach der Versteigerung muss eine Urkunde erstellt werden. Zwischen einer Versteigerung und einem klassischen Kauf einer Immobilie mit einem Kaufvertrag gibt es Unterschiede. Zur Sicherstellung des Kaufpreises wird keine Vormerkung für den Erwerber im Grundbuch hinterlegt. Außerdem wird häufig der Betrag für die Immobilie auf dem Notaranderkonto hinterlegt, bevor der Erwerber eine Auflassungsvormerkung fordern kann.

Auch im Gesellschaftsrecht oder bei der Gründung einer Firma hilft einem das Notariat weiter. Wenn eine Gesellschaft gegründet werden soll, die einen Eintrag in das Handelsregister erforderlich macht, muss in der Regel ein Gesellschaftsvertrag und eine Gründungsurkunde von einem amtlichen Notariat beglaubigt werden lassen. Zudem übernimmt das Notariat direkt die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister. Beim Notartermin muss der Geschäftsführer anwesend sein. Die Gesellschafter müssen nicht selbst anwesend sein, können sich aber mit einer notariell beglaubigten Vollmacht des Gesellschafters vom Geschäftsführer vertreten lassen. Ein Termin dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten.

Bei einem Grundstücksverkauf wird bei einem Notartermin ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer gemäß Paragraf 311b BGB beurkundet. Darüber hinaus beurkundet er eine sogenannte Auflassung, also die Einigung der Parteien, dass das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Anschließend übernimmt der Notar die Umschreibung beim Grundbuchamt und beantragt diese. Beim Termin liest der Notar den von ihm vorbereiteten Vertrag den Beteiligten vor. Bei Unsicherheiten haben die Beteiligten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Der Kaufvertrag ist beim Grundstücksverkauf das zentrale Element der Abwicklung.

Die Kosten richten sich nach der Tätigkeit, die durchgeführt wird. Die Notare erheben für die Tätigkeiten jeweils eine Gebühr. Diese ist bundeseinheitlich in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Davon abweichende Kostenvereinbarungen sind verboten und nicht wirksam. Dadurch wird die Unparteilichkeit des Notars gewährleistet. In der Regel wird bei einem Amtsgeschäft nach einer Kostentabelle wertmäßig nach der Leistung bzw. dem Geschäftswert abgerechnet. Bei einem Grundstückskauf ist dies beispielsweise eine Einordnung nach dem Kaufpreis.

Die Kanzlei Risto aus Göttingen kennt sich ideal mit Familienrecht, Baurecht und Mietrecht aus. Als Fachanwalt für Familienrecht wurde Frau Risto die Fachanwaltschaft verliehen. Dazu muss ein Anwalt theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen, die mindestens in einer dreijährigen Zulassung als Rechtsanwalt und mindestens 120 Fällen innerhalb dieser Zeit voraussetzen.

Die Kanzlei Risto aus Göttingen kennt sich auch mit den wichtigsten notariellen Angelegenheiten aus und kann dahingehend umfassend beraten. Darüber hinaus arbeitet die Fachanwaltskanzlei aus Göttingen sehr erfolgreich als Mediator. Ein Rechtsstreit kann hohe Kosten verursachen und für beide Parteien sehr teuer werden. Ein Mediator sorgt dafür, dass der Streit außergerichtlich beigelegt wird und sich die Parteien einig werden. In erster Linie steht bei der Kanzlei Risto der Mensch im Vordergrund. Dies setzt bei einem Anwalt ein hohes Maß an zwischenmenschlichem Verständnis voraus.

Angelegenheiten, die meditativ geregelt werden, sind beispielsweise:

  • Nachbarschaftsstreit
  • Familienrecht
  • Auseinandersetzungen bei Erbstreitigkeiten
  • Mobbing, Familienprobleme und Auseinandersetzungen

Ein Anwalt sollte sich auch mit den Möglichkeiten zur Beihilfe (z. B. Prozesskostenbeihilfe) und den Unterstützungsmöglichkeiten auskennen. Die Kanzlei Risto aus Göttingen ist hier der ideale Ansprechpartner und kann ihre Klienten umfassend beraten. So können Kosten gespart werden. Auch beim Thema unzumutbare Härte im Bereich einer Trennung (Familienrecht) kennt sich die Kanzlei Risto perfekt aus. Im Raum Göttingen ist daher diese Kanzlei Ihr perfekter Ansprechpartner.

Kontaktieren Sie bitte:

Rechtsanwältin Astrid Risto
Keplerstr. 5
37085 Göttingen

Telefon: 0551/8207557
Telefax: 0551/8207558
E-Mail: info@kanzlei-risto.de
https://kanzlei-risto.de/

Der Autor

Rechtsanwältin Astrid Risto

Keplerstr. 5, 37085 Göttingen

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Die Kanzlei Risto ist Ihr persönlicher Ansprechpartner, wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht. Ich mache mir Ihr Anliegen zu meiner Aufgabe und tue alles, um Ihnen zu Ihrem "Guten Recht" zu verhelfen. Auch wenn Sie finanziell "etwas klamm" sind, müssen Sie deswegen nicht auf Ihr "Gutes Recht" verzichten. In diesem Fall gibt es Prozess- oder Beratungshilfe, bei deren Beantragung ich Sie gerne unterstütze.