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Erbrechtliche Klarheit in Buchholz in der Nordheide – Ihr Weg zur sicheren Nachlassplanung

Ein Ratgeber mit Unterstützung der Kanzlei am Rathaus aus Buchholz in der Nordheide.

Was ist beim Erben und Vererben zu beachten?

Wenn Sie Ihr Erbe planen, sollten Sie überlegen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Dies ist eine wichtige Entscheidung, die viele Menschen betreffen kann. Ihre Familie und Freunde werden von der Verteilung Ihres Vermögens betroffen sein. Sie werden auch davon betroffen sein, wie viel sie über Ihre Wünsche in Bezug auf Ihren Nachlass wissen!

Welche Probleme können bei einer Erbschaft auftreten?

Es gibt viele Probleme, die auftreten können, wenn jemand ohne ein Testament oder andere Dokumente zur Nachlassplanung stirbt. Ohne diese Dokumente kann es für die Angehörigen schwierig sein, zu erfahren, was der Verstorbene ihnen zukommen lassen wollte oder wo sich sein Vermögen befindet. Wenn eine Person ohne Testament stirbt, bestimmen die Erbschaftsgesetze des jeweiligen Staates, wer ihr Vermögen erbt. Diese Gesetze entsprechen möglicherweise nicht den Wünschen oder Vorstellungen des Verstorbenen, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten sollte.

Warum ist ein Testament wichtig?

Es ist wichtig, dass alle Erwachsenen über 18 Jahre mindestens ein gültiges Testament haben, weil es sicherstellt, dass Ihre Wünsche in Bezug auf Ihren Nachlass nach dem Tod umgesetzt werden. Mit einem Testament können Sie festlegen, wer welche Gegenstände aus Ihrem Nachlass erhält und wer als Vormund für minderjährige Kinder fungieren soll, falls beide Elternteile vor Erreichen der Volljährigkeit sterben

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Wie schreibt man rechtlich ein Testament?

Bevor Sie ein Testament verfassen können, müssen Sie entscheiden, wer Ihr Vermögen erben soll. Sie können bestimmte Dinge einer bestimmten Person oder einer Gruppe von Personen hinterlassen, aber es ist wichtig, dass die Person, die das Testament schreibt, sich dessen bewusst ist, wenn sie es schreibt. Die folgenden Schritte werden Ihnen den Einstieg erleichtern:

  • Schreiben Sie Ihren letzten Willen in deutscher Sprache. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder, der es liest, weiß, was es bedeutet, was wiederum dazu beiträgt, mögliche Unklarheiten bei künftigen Gerichtsverfahren zu vermeiden.
  • Unterschreiben Sie das Dokument in Anwesenheit von zwei Zeugen, nachdem Sie den Inhalt gelesen haben (oder lassen Sie sie zumindest ihre Unterschrift bezeugen). Sind zu diesem Zeitpunkt keine Zeugen anwesend, sollten sie innerhalb von 48 Stunden unterschreiben, nachdem sie per Post oder auf andere Weise benachrichtigt wurden, dass sie ihre Unterschrift bezeugen müssen, bevor sie das Nachlassverfahren beantragen (das gerichtliche Verfahren, bei dem die Gerichtsbeamten feststellen, ob jemand ein gültiges Testament verfasst hat). Diese Anforderungen gelten auch dann, wenn beide Parteien im Ausland leben, da Deutschland viele internationale Verträge über Erbschaftsangelegenheiten unterzeichnet hat, wie z. B. die zwischen Ländern wie Frankreich und Südkorea; beachten Sie jedoch, dass einige Länder sich nicht streng genug daran halten, so dass nicht immer alle Bestimmungen vollständig eingehalten werden – mit anderen Worten, „was passiert“ hängt vom Kontext ab.“

Bei ihren Überlegungen zu wer was Erben soll, sollten Sie in jeden Fall auch mit einbeziehen, dass ihre Erben teilweise erhebliche Steuern auf ihr Erbe zahlen müssen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer wird mit einem Satz zwischen 16 % und 40 % erhoben. Der zu versteuernde Betrag hängt unter anderem davon ab, wie eng Ihre Beziehung zum Verstorbenen war. Je größer ihr Vermögen ist, desto wichtiger ist es hier einen Fachanwalt zu beauftragen, damit Sie ihr Vermögen möglichst ideal vererben und auch zu Lebzeiten schon verwalten.

Wie vermeidet man die Erbschaftssteuer?

Wenn Sie ein Testament haben, können Sie dafür sorgen, dass die Erbschaft nach Ihrem Tod wie von ihnen gewünscht verteilt wird. Wenn Sie auf eine Erbschaft verzichten wollen, ist dies ebenfalls möglich. Die Steuerlast für Ihre Erben kann verringert werden, indem Sie zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenken. So können Sie Vermögenswerte an Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder verschenken, sie aber auch für wohltätige Zwecke spenden oder sie treuhänderisch einer anderen Person überlassen.

Wenn Sie verheiratet sind, können Sie Ihre Erbschaftssteuer senken, indem Sie Ihr Vermögen zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner aufteilen. Sie können auch einen Teil Ihres Vermögens an Ihre Kinder vererben. Denn in Deutschland werden Erbschaften immer mit einem Steuersatz von 30 % belegt. Wenn der überlebende Ehegatte oder das überlebende Kind jedoch mindestens drei Jahre nach dem Tod des Verstorbenen in dessen Wohnung lebt, sind 50 % des nach Begleichung der Schulden verbleibenden Vermögens steuerfrei. Gibt es keine überlebenden Ehegatten oder Kinder, die von Ihnen erben könnten, sind 70 % des nach Abzug der Schulden verbleibenden Vermögens steuerfrei (sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde).

Vermögen zu Lebzeiten verschenken?

Sie können Ihr Vermögen einzeln oder in einer Gruppe vor dem Tod verschenken. Dies wird als Vermögensübertragung bezeichnet und umfasst z. B:

  • Verschenken von Gegenständen (Schenkungen)
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen
Gesetzbuch mit Richterhammer - Erbrecht

Was passiert, wenn Sie sterben, ohne ein Testament gemacht zu haben?

Wenn Sie kein Testament gemacht haben, bestimmt das Erbrecht, wer was bekommt. In der Regel geht das gesamte Vermögen an Ihre nächsten Verwandten durch Blutsverwandtschaft oder Heirat.

Wie verhandelt man einen Erbstreit?

Bevor Sie sich auf eine Erbstreitigkeit vorbereiten können, müssen Sie wissen, wie das Verfahren abläuft. Insbesondere hier kann ihnen ein Fachanwalt helfen, damit alles reibungslos funktioniert. Das Verfahren besteht aus drei Phasen:

  • Verhandlungen zwischen den Erben/Parteien, die an der Auseinandersetzung beteiligt sind
  • Gerichtliche Beilegung (wenn keine Einigung erzielt wird)
  • Vollstreckung von Entscheidungen durch Behörden und Gerichte

Kanzlei am Rathaus in Buchholz

Bei allen Erbschaftsanliegen ist es auch immer sinnvoll, einen Fachanwalt zu konsultieren. In der Kanzlei am Rathaus in Buchholz finden Sie die entsprechenden Anwälte, die ihnen gerne kompetent und engagiert zu Seite stehen. Die Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in der Kanzlei am Rathaus im Landkreis Harburg helfen ihnen aber auch gerne bei allen ihren sonstigen Belangen rund um Recht.

Kontaktieren Sie uns:

Kanzlei am Rathaus
Hamburger Str. 4,
21244 Buchholz i. d. Nordheide

Telefon: 04181 / 2894-0
E-Mail: info@kanzlei-rathaus.de
Website: https://kanzlei-rathaus.de/

Der Autor

Kanzlei am Rathaus

Hamburger Str. 4, 21244 Buchholz i. d. Nordheide

Telefon: 04181 / 2894-0
Web: https://kanzlei-rathaus.de/

Über den Autor

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E-Mail: info@kanzlei-rathaus.de
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Die Kanzlei am Rathaus gibt es schon seit 1961, sie wurde von Fritz Reichert gegründet und steht schon seit über 60 Jahren für Kompetenz, Vertrauen und Qualität. Einer unserer 4 Anwälte oder einer unsere Fachanwälte berät Sie gerne zu allen Themen rund um Recht. Wenn sie einen Notar brauchen, sind Sie bei einem unserer 3 Notare in besten Händen.