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Ratgeber für Kfz Gutachten in Bremen

Der Kfz Gutachter – ein Profi für alle Fälle

Was macht ein Kfz Sachverständiger?

Ein Kfz Sachverständiger dokumentiert Schäden an Unfallfahrzeugen und erstellt im Anschluss Gutachten. Er hält alle Mängel fest, welche nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind. Auch gibt der Sachverständige eine Einschätzung ab, mit welchem Aufwand und welchen Kosten eine mögliche Reparatur verbunden ist. Das Kfz Gutachten dient als Grundlage, um eine Erstattung der voraussichtlichen Reparaturkosten bei der Kfz Versicherung beantragen zu können. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient das Gutachten häufig der Entscheidungsfindung. Wenn ein Totalschaden vorliegt, ermittelt der Gutachter den Wert des Wagens vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) sowie den Wert Ihres Autos im beschädigten Zustand (Restwert). Anders als der Kostenvoranschlag einer Kfz Werkstatt deckt das Kfz Gutachten auch etwaige Mehr- und Folgekosten ab. Im Kfz Gutachten eines Sachverständigen finden Auftraggeber zudem detaillierte Informationen hinsichtlich der Wertminderung. Die drei Säulen der Tätigkeiten als Kfz Gutachter in Bremen sind: Sachverständig bewerten, Gutachten anfertigen und Fahrzeuge bewerten.

Die Beauftragung eines Kfz Gutachters

Die Beauftragung eines unabhängigen Kfz Gutachters ist nicht verpflichtend. Weder der Unfallverursacher noch der Geschädigte müssen sich nach einem Unfall an einen Kfz Gutachter wenden. Dennoch ist dieser Schritt empfehlenswert.

Direkt nach einem Unfall sind Sie als Unfallverursacher dazu verpflichtet, den Schaden bei Ihrer Versicherung zu melden. Die Versicherung informiert Sie darüber, welche Möglichkeiten der Schadenbehebung Sie haben. Um die Schadenhöhe bestimmen zu können, beauftragen Versicherungen häufig eigene Gutachter. Wenn Sie mit den Ergebnissen dieses Gutachten unzufrieden sind, steht es Ihnen frei, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Hierzu benötigen Sie nicht die Zustimmung Ihrer Versicherung, allerdings müssen Sie für die Kosten der Beauftragung selber aufkommen. Sollten die beiden Gutachter unterschiedliche Schadensummen ermitteln, ist im Anschluss ein Sachverständigen Verfahren der beteiligten Kfz Gutachter durchzuführen.

Auch der Geschädigte sollte sich nach einem Unfall schnellstmöglich an die gegnerische Versicherung wenden. Die Versicherung verlangt im Normalfall eine Auflistung der zu erwartenden Kosten für die Beseitigung aller entstandenen Schäden. Um die Höhe des Schadens ermitteln zu können, gibt es unterschiedliche Wege. So kann der Geschädigte einen Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung einreichen oder ein Kfz Gutachten in Auftrag geben. Wenn der Schaden voraussichtlich höher als 750 Euro ist, wird die Haftpflichtversicherung in der Regel einen Sachverständigen hinzuziehen. Prinzipiell haben Sie als Geschädigter immer das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung muss die Versicherung Ihres Unfallgegners übernehmen.

Der Beruf des Kfz Gutachters

Hierzulande ist die Berufsbezeichnung des Kfz Gutachters rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass sich grundsätzlich jeder als Kfz Gutachter bezeichnen darf, der eine Ausbildung in diesem Bereich abgeschlossen hat. Wer an der Qualifikation und Seriosität eines Gutachters zweifelt, kann sich die Nachweise zu dessen Fachkenntnissen vorlegen lassen. Die Urkunde einer Prüfgesellschaft (zum Beispiel TÜV oder DEKRA) und andere Zertifikate sind ein gutes Indiz dafür, dass der Kfz Gutachter vom Fach ist. Die Dokumente bestätigen besondere Kenntnisse und Qualifikationen eines Sachverständigen in einem bestimmten Gebiet. Einen qualifizierten Kfz Gutachter in Bremen zu finden ist sehr leicht. Prüfgesellschaften wie TÜV oder DEKRA können eine erste Anlaufstelle sein.

Der Inhalt eines professionellen Kfz Gutachtens

Ein Kfz Sachverständiger nimmt Unfallwagen genau unter die Lupe und checkt die Fahrzeuge eingehend auf Defekte, Schäden sowie sonstige Mängel, welche auf den Unfall zurückzuführen sind. Alle Informationen werden detailliert beschrieben und abschließend beurteilt. Ein professioneller Gutachter erstellt sozusagen einen Steckbrief Ihres Fahrzeugs. In diesem Steckbrief wird der aktuelle Ist-Zustand festgehalten. Folgende Informationen können in einem professionellen Kfz Gutachten immer nachgelesen werden:

  • technische Daten des Wagens
  • besondere Ausstattungsmerkmale
  • Beschreibung der Schäden, die auf den Unfall zurückzuführen sind
  • Fotos zu den dokumentierten Schäden
  • Beschreibung der notwendigen Reparaturen
  • Kostenkalkulation für die Beseitigung der Unfallschäden
  • Einschätzung zur Dauer der Reparatur
  • Beurteilung, ob ein Totalschaden vorliegt
  • alte Schäden (die nicht durch den Unfall verursacht wurden)
  • die Wertminderung
  • der Restwert
  • der momentane Wiederbeschaffungswert
  • die voraussichtliche Ausfallzeit (diese ist relevant, wenn als Ersatzfahrzeug zum Beispiel ein Mietwagen genutzt wird)

Die Kosten

Die Kosten für ein Kfz Gutachten sind immer individuell und abhängig von der Höhe der Schadensumme. Es gilt: Je höher der Schaden ist, desto höher ist auch das Honorar für den Gutachter. Die Gebühren für die Expertise des Profis aus Bremen setzen sich generell aus verschiedenen Faktoren zusammen. Der Gutachter stellt immer ein Grundhonorar (dieses beinhaltet Foto-, Telefon- und Portokosten, Fremdkosten, Kosten für Preisrecherchen und eventuelle Zusatzgebühren) sowie gegebenenfalls Fahrtkosten in Rechnung. Für Sonderfahrzeuge werden in der Regel Extragebühren berechnet. Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (kurz: BVSK) stellt Tabellen als Orientierungswerte für die Gebührenberechnung zur Verfügung. Bei den Angaben handelt es sich um Orientierungswerte, die nicht bindend sind. Dennoch wird die Tabelle des BVSK, die regelmäßig aktualisiert wird, häufig von Gerichten hinzugezogen. Wenn die Höhe des Schadens beispielsweise 1.000 Euro beträgt, empfiehlt der BVSK ein Honorar zwischen 279,00 bis 310,00 Euro. Bei einer Schadenhöhe von 5.000 Euro hält der BVSK ein Honorar zwischen 609,00 Euro bis 657,00 Euro für angemessen. Abweichungen sind durch regionale Unterschiede sowie dem individuellen Aufwand für die Expertise möglich.
Für spezielle Gutachten gilt die BVSK Tabelle nicht. Bei Spezialgutachten wird oft mit einem Stundensatz zwischen 150,00 Euro bis 200,00 Euro gerechnet.

Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?

Wenn Sie beispielsweise beim Ausparken einen anderen stehenden Wagen touchiert haben, ist die Schuldfrage direkt klar. Sie haben dann die Wahl, den Schaden von Ihrer Haftpflichtversicherung übernehmen zu lassen oder für die Kosten selber aufzukommen. Letzteres empfiehlt sich, wenn Sie nicht in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden möchten.
Ihre Haftpflichtversicherung oder auch der Geschädigte können immer auf ein professionelles Kfz Gutachten bestehen. Die Kosten für das Gutachten muss die Versicherung zahlen, da es sich bei diesen um einen Teil der verursachten Unfallkosten handelt. Falls der Unfallgegner den Unfall mitverschuldet hat, muss dieser anteilig für die Kosten des Gutachtens aufkommen. Im Kaskofall beauftragt das Versicherungsunternehmen meist den Sachverständigen und übernimmt sämtliche Kosten. Sollten Sie eigenständig einen Kfz Sachverständigen hinzuziehen, müssen Sie diesen aus eigener Taschen zahlen.

Fazit: Nicht auf die Expertise eines Profis in Bremen verzichten

Eine objektive und unabhängige Feststellung der Sachlage ist nach den meisten Unfällen im Straßenverkehr unerlässlich. Nur mithilfe eines Gutachtens können Konflikte mit der Versicherung oder vor Gericht schnell ausgeräumt werden. Auch dient das Gutachten dazu, den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs zuverlässig zu bestimmen. Achten Sie vor der Beauftragung eines Gutachters unbedingt darauf, dass dieser qualifiziert ist und lassen sich im Zweifel dessen Ausbildungsnachweise vorzeigen. Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Anlaufstellen wie TÜV, DEKRA, FSP, GTÜ sowie KÜS können Sie zu diesem Thema tiefergehend informieren.

Der Autor

Kfz.-Sachverständigenbüro Knoche u. Vendt

Fleetstrasse 64, 28219 Bremen

Telefon: 0421 440044
Web: https://knoche-vendt.de/

Über den Autor

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